NEWSLETTER ZUR EINBÜRGERUNG UND INTEGRATION Nr. 02/2013 vom 23.04.2013

26. April 2013

NZEI_Nr.02.2013 vom 23.03.2013

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Liebe Leserinnen und Leser,In der aktuellen Ausgabe des Newsletters beschäftigen wir uns weiterhin mit dem Schwerpunktthema Optionspflicht. NRW-Integrationsminister Guntram Schneider: „Wir brauchen keine deutsche Staatsangehörigkeit auf Zeit, sondern eine gesetzliche Grundlage ohne Wenn und Aber, die es den Optionspflichtigen, die hier geboren sind, erspart, sich zwischen zwei Pässen entscheiden zu müssen.“ Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2013 in Düsseldorf.Weitere Themen in dieser Ausgabe sind:1. Integrationsminister stimmen mit 2/3-Mehrheit gegen Optionspflicht und für doppelte Staatsbürgerschaft 1

2. Der Optionszwang bröckelt: Doppelte Staatsbürgerschaft fast die Regel 2

3. Einbürgerungskampagne in Halle gestartet 2

4. 96-Fußballer Karim Haggui eingebürgert 3

5. Kurz pocht auf Kriterienkatalog für Promi- Einbürgerung. 4

6. Brief von Roman Koidl Betreff: Einbürgerung. 4

+++Gerichtsurteile+++Rechtssprechungen+++Entscheidungen. 5

7. Beschluss des OVG zu §§: StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, StAG § 10 Abs. 6, 5

8. Urteil des OVG Bremen zu §§: EUStAÜb Art. 6 Abs. 4 e), StAG § 8, UN-KRK Art. 7. 5

+++News+++News+++News+++News+++. 6

9. Bundestagsdebatte über Aufnahme syrischer 6

+++Veranstaltungen+++Events+++Veranstaltungen+++Events++. 7

Praxisabend zur Interkulturellen Kompetenz. 7

 

1. Integrationsminister stimmen mit 2/3-Mehrheit gegen Optionspflicht und für doppelte Staatsbürgerschaft

MAIS, Presseerklärung 21.03.2013

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Nordrhein-Westfalen hat sich heute (21.03.2013) auf der Integrationsministerkonferenz in Dresden ausdrücklich für die Abschaffung der Optionspflicht für junge Migranten eingesetzt. Mit der 2/3-Mehrheit der rot-grünen Bundesländer wurde ein von NRW eingebrachter Beschlussvorschlag angenommen. NRW-Integrationsminister Guntram Schneider: „Wir brauchen keine deutsche Staatsangehörigkeit auf Zeit, sondern eine gesetzliche Grundlage ohne Wenn und Aber, die es den Optionspflichtigen, die hier geboren sind, erspart, sich zwischen zwei Pässen entscheiden zu müssen.“

Hintergrund der Forderung ist die gesetzliche Vorgabe, dass hier geborene Migrantenkinder sich bis zum 23. Lebensjahr zwischen dem Pass der Eltern und dem deutschen Pass entscheiden müssen und in Entscheidungskonflikte geraten. „Unser Ziel kann es nicht sein, Bürger zu verlieren. Unser Ziel muss sein, mehr Einbürgerungen zu verwirklichen“, erklärte Schneider.

Die Integrationsministerkonferenz hat – nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen – eine Zwei-Drittel-Mehrheit der rot-grünen Bundesländer. „Die heute von uns beschlossene Forderung nach Abschaffung der Optionspflicht ist ein wichtiges und eindeutiges Signal nach Berlin“, ergänzte der Minister. „Ich fordere die Bundesregierung auf, jetzt zügig tätig zu werden. Die Optionspflicht ist ein integrationsfeindliches Ärgernis und ein bürokratisches Monstrum für die Behörden in den Kommunen.“

8. Konferenz der Integrationsminister in Dresden, Gruppenbild der Integrationsminister/innen der Länder, 2013, (© Kirsten Himsel-Vorwerk)

Zweites wichtiges Thema war die NRW-Forderung nach einer generellen Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit. Schneider: „Wir sind uns mit der Mehrheit der Integrationsminister der Länder einig, dass das Verbot der Mehrstaatigkeit nicht in unsere Zeit passt. Die Mehrheit der modernen Industriestaaten hat eine Einbürgerungsregelung, die Mehrstaatigkeit erlaubt. Auch Deutschland braucht ein modernes Einbürgerungsrecht.“

http://www.mais.nrw.de/06_Service/001_Presse/001
_Pressemitteilungen/pm_2013/003_Maerz_2013/130321/index.html

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2. Der Optionszwang bröckelt: Doppelte Staatsbürgerschaft fast die Regel

Migration Online 01.04.2013

SPD und Grüne wollen die doppelte Staatsbürgerschaft erleichtern, sollten sie die Wahl gewinnen. Auch die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will das Staatsbürgerschaftsrecht notfalls reformieren, in ihrer Partei wird bereits über die generelle Anerkennung von doppelter Staatsbürgerschaft diskutiert.

Besonders im Fokus steht der Optionszwang. Entsprechend dem veränderten Staatsangehörigkeitsrecht haben Kinder ausländischer Eltern, die ab dem Jahr 2000 geboren wurden (auf Antrag ab 1990), die deutsche und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Bis zum 23. Lebensjahr müssen sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Tun sie dies nicht, verlieren sie automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

„Die Optionslösung gehört auf den Prüfstand, wenn es dazu führt, dass sich Menschen von Deutschland abwenden“, erklärt die Bundesjustizministerin. Weiter meint sie: „Wir sollten uns einer weiteren Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts nicht verschließen und die doppelte Staatsangehörigkeit auf eine rechtlich breitere Basis stellen.“

http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9ODgwNw_.html

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3. Einbürgerungskampagne in Halle gestartet

MZ/Halle, 03.04.2013, Von Katrin Löwe

Innenminister Stahlknecht (CDU) startet Plakataktion zur Einbürgerung in Halle. Genau in der Stadt, die angeblich als rechtsradikale Hochburg gilt.

Manchmal hilft Ministern bei ihren Terminplanungen der Zufall. Holger Stahlknecht (CDU), Chef des Innenressorts in Sachsen-Anhalt, war am Mittwoch froh, ausgerechnet in Halle zu plakatieren: „Bloß gut!“ Als die Wahl für den Start der Plakataktion innerhalb der Einbürgerungskampagne des Landes auf Halle fiel, war noch nicht bekannt, was der „Spiegel“ schreiben würde.

Innenminister startet Einbürgerungskampagne

einbürgerungskampagne

 Video: http://www.mz-web.de/video/20641438,20641438.html?bctid=2274673280001

Vor wenigen Tagen hat das Nachrichtenmagazin geschrieben, Halle gelte als eine Hochburg des Rechtsradikalismus in Deutschland – und sorgte damit für Empörung. „Mich ärgert, wenn immer der Eindruck erweckt wird, hier stünde hinter jeder Fichte ein Nazi“, erklärte Stahlknecht. Halle sei Stadt des Schöngeistes und der Kultur, keine rechtsradikale Hochburg.

Auf 59 Großplakaten wird das Land nun auch in der Saalestadt für Einbürgerung werben. 1 400 sind es landesweit. Die Aktion richte sich an die Zuwanderer, „sie müssen unsere Wertschätzung erfahren“, sagte Stahlknecht. Sie sei aber auch eine Imagekampagne für ein weltoffenes und tolerantes Land. Die zeige Wirkung – nach dem Start der Kampagne gab es 2012 mit 705 Einbürgerungen rund 50 mehr als im Jahr zuvor. 17000 Zuwanderer erfüllen in Sachsen-Anhalt formal die Voraussetzung für eine Einbürgerung.

http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/plakataktion-einbuergerungskampagne-in-halle-gestartet,20641266,22276536.html

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4. 96-Fußballer Karim Haggui eingebürgert

Pressemitteilung: Stadt Hannover, 17. April 2013

In einer feierlichen Zeremonie hat Bürgermeister Bernd Strauch den 29-Jährigen sowie 56 weitere Frauen und Männer aus insgesamt 21 Staaten die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen.

karim hagguiFoto: Karim Haggui (Bild: Thomas.azan – Wikipedia)

Da Tunesien seine StaatsbürgerInnen generell nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt, darf Karim Haggui seine bisherige Staatsbürgerschaft behalten.

Zu den persönlichen Gästen des Fußballers bei der Einbürgerung gehörte 96-Chef Martin Kind. Auch Finanz- und Ordnungsdezernent Dr. Marc Hansmann nahm an der Zeremonie teil.

Karim Haggui erklärte: “Ich lebe seit 2006 in Deutschland. Meine Familie und ich fühlen uns hier sehr wohl. Ich möchte die Rechte und Pflichten eines Deutschen wahrnehmen. Deshalb ist die Einbürgerung für mich sehr wichtig.”

Bürgermeister Bernd Strauch sagte: “Wir sind stolz darauf, einen so hervorragenden Fußballprofi wie Karim Haggui einzubürgern. Er engagiert sich auch außerhalb seines Vereins in Hannover und ist für viele, besonders junge Menschen ein Vorbild.”

Die heute Eingebürgerten kamen aus folgenden Staaten: Afghanistan, Bangladesch, Bulgarien, China, Finnland, Ghana, Griechenland, Irak, Italien, Kongo, Libanon, Niederlande, Polen, Russland, Serbien, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine und Usbekistan.

2012 wurden 1509 Personen eingebürgert. Im Jahr 2011 waren es 1447 Männer und Frauen.

http://www.hannover-entdecken.de/content/view/22383/1/

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5. Kurz pocht auf Kriterienkatalog für Promi- Einbürgerung

Krone.at, 20.04.2013, AG/red

Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz pocht im Zuge der Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz auf einen Kriterienkatalog für die Einbürgerung Prominenter. Für die nächsten Tage kündigte Kurz im Ö1- “Journal zu Gast” die neue “Rot- Weiß- Rot- Fibel” zur Wertevermittlung und neue Testfragen für den Staatsbürgerschaftstest an. Die Gesetzesnovelle soll demnächst den Ministerrat passieren.

Kurz hält den Staatsbürgerschaftstest grundsätzlich für sinnvoll. Künftig soll es dabei aber mehr um das Zusammenleben als etwa um geschichtliche Kenntnisse gehen. Voraussichtlich in den nächsten Tagen soll die neue Wertefibel vorgestellt werden.

Was die Einbürgerung von Promis betrifft, pocht er auf einen transparenten Kriterienkatalog. “Unser Vorschlag liegt am Tisch”, wird dieser von der SPÖ angenommen, gäbe es ein “ordentliches Regelwerk” für Verleihungen. Solange es dieses nicht gibt, soll es keine Verleihung per Ministerratsbeschluss geben, denn dies würde zum Missbrauch “einladen”, meinte der Staatssekretär im ORF- Radio.

http://www.krone.at/

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6. Brief von Roman Koidl Betreff: Einbürgerung

Blick.ch, 10.04.2013

Foto: Roman Maria Koidl, Der Bestsellerautor Roman Maria Koidl ist Berater für Markenkommunikation und neue Medien. http://www.koidl.com / roman.koidl@ringier.ch

Liebe C-Bewilligung,

Du hast aus mir einen Mann mit Migrationshintergrund gemacht. Ach nein, es sind nicht die Müll-Kläberli, mein Grüezi, das wie «Rote Grütze» klingt, oder der Verlust des Genitivs. Allgemeine Befindlichkeiten der Niedergelassenheit werden bei der Migros an der Kasse entschieden.

Die Schlacht der Trennstäbe macht aus jedem Zack-zack- einen Perwoll-Tüütsche. Ausgeschafft wird, wer das Trennerli nicht richtig setzt. Achtung, Zugezogene: Man setzt es vor seine Einkäufe, nicht dahinter. Denn hilfsbereit, nicht misstrauisch soll die Botschaft sein. In sieben Jahren habe ich den Bogen hoffentlich raus, dann klappt es auch mit der Einbürgerung.

Grützzi!

Roman Koidl – Der Bestsellerautor Roman Maria Koidl ist Berater für Markenkommunikation und neue Medien. roman.koidl@ringier.ch

http://www.blick.ch/life/koidl/betreff-einbuergerung-id2265649.html

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+++Gerichtsurteile+++Rechtssprechungen+++Entscheidungen

7. Beschluss des OVG zu §§: StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, StAG § 10 Abs. 6,

OVG NRW: Beschluss vom 22.01.2013 – 19 A 364/10

Von den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 StAG wird nach § 10 Abs. 6 StAG schon dann abgesehen, wenn der Ausländer sie im Einbürgerungszeitpunkt wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann. Ob er in der Vergangenheit liegende Versäumnisse beim Spracherwerb zu vertreten hat, ist unerheblich (Amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: Behinderung, Krankheit, chronische Erkrankung, Schwerbehinderung, Spracherwerb, Deutschkenntnisse, Einbürgerung, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Vertretenmüssen,

Normen: StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, StAG § 10 Abs. 6,

Auszüge: [...] Die Klägerin hat einen Anspruch auf die Einbürgerung, weil sie die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG erfüllt bzw. soweit sie sie nicht erfüllt von den Voraussetzungen abzusehen ist. Sie hat seit mehr als acht Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und ist handlungsfähig im Sinne von § 80 AufenthG. Mit der Niederlassungserlaubnis besitzt sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 AufenthG). Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII hat sie auch nach Auffassung der Beklagten nicht zu vertreten (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG). Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG (Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit) ist im Fall der Klägerin, der als Asylberechtigte ein entsprechender Reiseausweis ausgestellt wurde, gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 6 StAG abzusehen. Dass die Klägerin zudem die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 StAG erfüllt, ist zwischen den Beteiligten ebenfalls nicht streitig. [...]

http://www.asyl.net/index.php?id=185&tx_ttnews%5Bt
t_news%5D=47242&cHash=d52cdad9af3d53419f906c9582980857

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8. Urteil des OVG Bremen zu §§: EUStAÜb Art. 6 Abs. 4 e), StAG § 8, UN-KRK Art. 7

OVG Bremen: Urteil vom 07.01.2013 – 1 S 295/12

Zur Frage, ob Art. 6 Abs. 4 e) des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit sowie Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention die Vertragsstaaten verpflichten, in ihrem Hoheitsgebiet geborene und aufgewachsene Kinder, die nicht staatenlos sind, einzubürgern. (Amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, Kinderrechtskonvention,

Normen:  EUStAÜb Art. 6 Abs. 4 e), StAG § 8, UN-KRK Art. 7,

Auszüge: [...] Im Übrigen bleibt die Beschwerde ohne Erfolg. Soweit die Kläger ihre Einbürgerung erstreben, besitzt die Klage nach derzeitigem Sachstand keine hinreichenden Erfolgsaussichten.

Das Oberverwaltungsgericht hat bereits in dem dasselbe Klageverfahren betreffenden PKH-Beschluss vom 27.10.2011 (1 S 207/11) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht kommt, wenn das Rechtsschutzbegehren bei summarischer Überprüfung aussichtslos ist. So liegt es hier.

Art. 6 Abs. 4 e) des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 06.11.1997 engt das der Behörde in § 8 StAG eingeräumte Ermessen nicht derart ein, dass die Kläger von Rechts wegen eingebürgert werden müssten. Entgegen ihrer Ansicht verleiht diese Vorschrift Kindern, die im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats geboren sind und sich dort rechtmäßig aufhalten, aber nicht staatenlos sind, keinen Anspruch darauf, von dem betreffenden Vertragsstaat regelhaft ohne Prüfung weiterer innerstaatlicher Voraussetzungen eingebürgert zu werden. Inhalt und Reichweite von Art. 6 Abs. 4 e) sind in diesem Punkt eindeutig; in dem bereits genannten Beschluss des Senats vom 27.10.2011 wird dies näher dargelegt. […]

http://www.asyl.net/index.php?id=185&tx_ttnews[tt_news]=46978&c
Hash=9121bbb83cd08b8ee99afb1e7f3daf84

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9. Bundestagsdebatte über Aufnahme syrischer

Proasyl, Facpolitischer Newsletter 192, vom 18.04.2013

Eine Bundestagsdebatte über den Antrag der SPD „Syrische Flüchtlinge schützen“ (BT-Drucksache 17/12820) am 21. März 2013 geriet demnach überwiegend zur Nachdiskussion, bei der die Regierung zumindest zum Teil davon ausgehen konnte, dass die Inhalte des SPD-Antrags überholt seien.

syrische fluchtklingefoto: Zeit Online

Der vorangegangenen Kritik am Bundesinnenminister setzte etwa der Abgeordnete Reinhard Grindel (CDU/CSU) eine ausführliche Beweihräucherung für seine großherzige humanitäre Geste entgegen. Dass man so spät auf den Aufnahmebeschluss gekommen sei, erkläre sich aus dem Verhalten des UN-Flüchtlingskommissars und der tatsächlichen Lage vor Ort. Man habe nicht deshalb bisher keine Aufnahme von Syrern beschlossen, weil man humanitär hartherzig gewesen wäre, sondern weil man sich an UNHCR-Erklärungen orientiert habe. Grindel zieht auch sehr viel deutlicher, als dies von Seiten der Bundesregierung zuvor in der Öffentlichkeit getan wurde, die Christenkarte. Er zählt Christen zu den besonders Schutzbedürftigen, was möglicherweise mit dem Blick auf die langfristige Perspektive einer Rückkehr nach Syrien denkbar sein dürfte, den aktuellen Realitäten Syriens, aus dem täglich etwa 8.000 Menschen über die Grenzen fliehen, die ein Bündel guter Gründe haben, kaum entspricht. Abgeordneter Grindel formuliert: „Eine solche Entwicklung kann man leider auch langfristig in Syrien nicht ausschließen, sondern sie ist sogar leider eher wahrscheinlich.“ Bei einem Adhoc-Aufnahmeprogramm allerdings sollte es um die kurzfristige Aufnahme besonders Schutzbedürftiger gehen – unabhängig von der Religionsgemeinschaft, Weltanschauung usw. Was Grindel wirklich will, offenbart er wenige Sätze später. Dieses Vorgehen sei integrationspolitisch sinnvoll, weil man davon ausgehen könne, dass sich diese Familien christlichen Glaubens sehr schnell in unsere Gesellschaft eingliedern und zu Recht finden würden. Die Botschaft: das christliche Abendland integriert gern Christen, was es mit den Muslimen am Hut hat, bleibt unausgesprochen.

http://www.proasyl.de/de/service-navigation/newsletter/

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Praxisabend zur Interkulturellen Kompetenz

Am 15. Mai  2013 von 18.00 bis 21.00 Uhr

im Evangelischen Jugendpfarramt / Jugendring, Neustraße 7, 44787 Bochum

Veranstalter: Kinder- und Jugendring Bochum und Integrationsagentur des Evangelischen Jugendpfarramtes.

Inhalt: Rechtliche Aspekte in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationshintergrund

Zunächst wird ein Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, die für die Arbeit  mit Familien mit Migrationshintergrund  wichtig sind, gegeben. Hierbei werden wichtige Aspekte des Zuwanderungsgesetzes (Aufenthalts- und Verfahrensgesetz, Staatsangehörigkeits- und Asylverfahrensgesetz, EU – Freizügigkeit) vorgestellt und erläutert.

Im zweiten Teil des Abends geht es darum, eigene Erfahrungen sowie Fragen und Fälle aus der  Praxis in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationshintergrund, einzubringen und Lösungsansätze zu finden. Interessierte, die eigene „Fälle“ einbringen wollen, sind herzlich willkommen.

Referent: Kenan Araz

Leitung: Kerstin Raczak (Integrationsagentur,  Ev. Jugendpfarramt) Regine Hammerschmidt (Kinder- und Jugendring Bochum e.V.)

Die Teilnahme ist kostenfrei

Anmeldungen bitte bis spätestens 10.05.13 an: Jugendring Bochum, Tel.: 0234 / 43 88 09 30,  regine.hammerschmidt@jugendring-bochum.de

http://www.einbuergern.de/progs/projekt/abe/content/e2899/e5935/e5936/e5939/praxisabend-ik-kompetenz_ZuwG_ger.pdf?preview=preview

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Impressum und Kontakt:

Dieser Newsletter wird vom Aktionsbüro Einbürgerung (ABE) herausgegeben. Die darin veröffentlichten Beiträge geben nicht unbedingt die Ansicht des ABE wieder. Sie können Ihr Abonnement unter der Emailadresse newsletter@einbuergern.de beenden.

ifaklogoRedaktion: Kenan Araz

V.i.S.d.P.: IFAK e.V., Aktionsbüro Einbürgerung, Gremme Str. 19, 44793 Bochum

Tel: 0234/9621012, Fax: 0234/683336, abe@einbuergern.de | www.einbuergern.de  Facebook:http://www.facebook.com/groups/einbuergern/
WebBlog: http://einbuergern.wordpress.com/

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NEWSLETTER ZUR EINBÜRGERUNG UND INTEGRATION Nr. 01/2013 vom 07.03.2013

7. März 2013

Liebe Leserinnen und Leser,

 Neue Entwicklung: ABE wird durch die IFAK e.V. weiter fortgesetzt!

Das Aktionsbüro Einbürgerung (ABE) dient sei längeren Jahren NRW-weit als Beratungs- und Servicestelle rund um die Fragen der Ein- und Ausbürgerung, Staatsbürgerschaft und Integration. Entstanden ist sie aus der engen Kooperation und Zusammenarbeit zwischen dem PARITÄTISCHEN NRW und der IFAK e.V. – Verein für multikulturelle Kinder- und Jugendhilfe – Migrationsarbeit und agiert seit 2006 als eine landesweit tätige Integrationsagentur/ spezifische Maßnahme – gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Das Ziel des ABE besteht darin, in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen die Diskussionen um die weiteren Erleichterungen im Einbürgerungsrecht und im Einbürgerungsverfahren zu fördern. Dabei geht es vor allem auch um die Verstärkung, Unterstützung und Koordination der örtlichen Einbürgerungsaktivitäten der Migrantenselbstorganisationen (MSO) und anderer Institutionen. Aufgrund der aktuellen Bedeutung der Einbürgerungsdiskussionen landes- und bundesweit hat die IFAK e.V. in Abstimmung mit dem PARITÄTISCHEN NRW das Aktionsbüro Einbürgerung ab dem 01.01.2013 als eine eigenständig geführte spezifische Maßnahme der Integrationsagentur übernommen. Umso mehr ist es uns wichtig richtigzustellen, dass die Arbeit des ABE zwar unter veränderten organisatorischen Bedingungen, jedoch in ihrer bisherigen Qualität und jetzt in alleiniger Verantwortung der IFAK e.V. fortgesetzt wird. Wir werden auch künftig die landesweite Arbeit des ABE als unabhängige Informations- und Beratungsstelle zu allen Fragen der Ein- und Ausbürgerung sicherstellen.

Weitere Themen in dieser Ausgabe sind:
1. Freiheit, Heimat, Glück und Wahlrecht
2. Der Streit um den Doppelpass.3. Empörung in der SPD über Heinz Buschkowsky.4. Landrat überreicht Einbürgerungsurkunden.

5. Auf die Parlamentarier wartet viel Zündstoff – Umstrittene Einbürgerungsvorlage.

6. Nationalräte wollen Zugang zum roten Pass erschweren.

7. Einbürgerung, eine Frage des Geldes.

+++Gerichtsurteile+++Rechtssprechungen+++Entscheidungen.

8. Keine Einbürgerung eines türkischen Kindes ohne Ausscheiden aus seiner Staatsangehörigkeit

+++News+++News+++News+++News+++.

9. Aus für die doppelte Staatsbürgerschaft

10. Justizministerin wirbt für doppelte Staatsbürgerschaft

Zum 8. März Weltfrauentag wünschen wir allen Frauen einen schönen Feiertag – ABE

1. Freiheit, Heimat, Glück und Wahlrecht

WAZ, Vera Eckardt, 28.02.2013

Essen. Was der deutsche Pass ihnen bedeutet, erzählten Neubürger bei der Einbürgerungsfeier. 408 Essener Migranten entschlossen sich 2012, im Land heimisch zu werden, 80 folgten der Einladung ins Rathaus.

Sie sind mit Kind und Kegel gekommen, haben sich für diesen speziellen Termin in Schale geworfen: 80 von insgesamt 408 neuen Staatsbürgern, die sich im Jahr 2012 entschlossen haben, Deutsche zu werden, sind der Einladung der Stadt gefolgt und kamen zur Einbürgerungsfeier in den Ratssaal. Unter ihnen gebürtige Griechen, Türken, Iraner, Polen, Ägypter und Kameruner. Symbolisch für alle Eingeladenen überreichte Oberbürgermeister Reinhard Paß fünf Neubürgern die Einbürgerungsurkunde samt Blumenstrauß.

essen-einbürgerungsfeier

Oberbürgermeister Reinhard Paß verleiht bei der Einbürgerungsfeier im Essener Rathaus die Urkunden an ( v.r.n.l).: Olga Spans, Adem Dombayci, Anisa Rahimi, Anissa Ouass und Lidiya Valentinivna Bazarova.Foto: Prengel

Den hält Anisa Rahimi auch noch in der Hand, als sie, nach dem etwas steifen offiziellen Termin, zum kalten Buffet in die 22. Etage des Rathauses fährt. Für die 26-jährige, die als Neunjährige mit ihrer siebenköpfigen Familie vor den Mudschaheddin aus Afghanistan floh, bedeutet die neue Nationalität vor allen Dingen eines: Freiheit. „Jetzt kann ich mich endlich ohne komplizierte Visa-Anträge innerhalb und außerhalb Europas bewegen“, sagt sie. Deutsch fühlt sich die frisch gebackene Kauffrau für Marketing und Kommunikation schon lange, „auch wenn ich von anderen oft nicht als hundertprozentige Deutsche angesehen werde“. Immer wieder zu erklären, woher man kommt und warum man hier lebt, ist ihr manchmal sehr lästig.

http://www.derwesten.de/staedte/essen/freiheit-heimat-glueck-und-wahlrecht-id7669571.html

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2. Der Streit um den Doppelpass

Zeit, Christopher Weckwerth, 04.03.2013

Sowohl die SPD als auch die CDU haben die Debatte über die doppelte Staatsbürgerschaft zum Wahlkampfthema erklärt. Wer wird davon profitieren?

Sogar Angela Merkel hat sich eingemischt. Die Kanzlerin, die so oft auf Konsens bedacht ist, machte ihre Haltung zur doppelten Staatsbürgerschaft klar: Sie sieht keinen Änderungsbedarf.

Geht es nach ihr, bleibt es bei der aktuellen Regelung, also auch bei der Optionspflicht. Die sieht vor, dass in Deutschland geborene Kinder, deren Eltern beide keine Deutschen sind, zwar zunächst eine doppelte Staatsangehörigkeit bekommen. Sie müssen sich aber zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine Nationalität entscheiden. In diesem Jahr, auch das macht die Sache zum Wahlkampfthema, läuft die Frist für die ersten Optionspflichtigen mit ihrem 23. Geburtstag ab.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-03/staatsbuergerschaft-wahlkampf-spd-cdu

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3. Empörung in der SPD über Heinz Buschkowsky

WAZ, Matthias Korfmann, 19.02.2013

Berlin. Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), hat mit kritischen Äußerungen über die doppelte Staatsangehörigkeit Empörung in der eigenen Partei ausgelöst. Der integrationspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Rüdiger Veit, meinte gar, Buschkowsky sei „endgültig von allen guten Geistern verlassen“. Dieser habe zwar „unbestreitbar kommunalpolitische Verdienste. Aber so stellt er sich außerhalb der Wertvorstellungen der SPD und noch rechts von Thilo Sarrazin auf“, sagte Veit im Gespräch mit der NRZ.

Der für seine kritische Haltung gegenüber Migranten bekannte Kommunalpolitiker („Multikulti ist gescheitert“) hatte in einer Boulevardzeitung geschrieben, die doppelte Staatsbürgerschaft erleichtere Kriminalität und wecke die Begehrlichkeit von „Rosinenpickern“, die Vorteile im deutschen Sozialsystem abgreifen wollten.

Buschkowsky bezieht sich konkret auf den brutalen Überfall von Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf einen 20-Jährigen im Herbst am Berliner Alexanderplatz. Der junge Mann starb. Zwei Tatverdächtige hatten sich in die Türkei abgesetzt. Einer, so Buschkowsky, soll seine deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt haben, um sich vor Auslieferung zu schützen.

Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) hält die Meinung Buschkowskys für eine „Minderheitenposition“ innerhalb der SPD. Die Partei und die rot-grüne Landesregierung wollten die Doppelstaatsangehörigkeit. „Denn wir brauchen mehr und nicht weniger Einbürgerungen in Deutschland“, sagte Schneider zur NRZ. Für den Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordneten Marco Bülow sind die Sätze Buschkowskys „schrecklich, reiner Populismus“. Bülow: „Er geht der SPD zunehmend auf den Wecker.“

http://www.derwesten.de/politik/empoerung-in-der-spdueber-heinz-buschkowsky-aimp-id7635207.html

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4. Landrat überreicht Einbürgerungsurkunden

WAZ, 18.02.2013

Ostvest/Haltern am See. Der Kreis ist um 29 neue deutsche Staatsbürger reicher: 13 Menschen aus Oer-Erkenschwick, 13 aus Datteln, zwei aus Haltern am See und einer aus Waltrop haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

Landrat Cay Süberkrüb überreichte gemeinsam mit den Bürgermeistern Bodo Klimpel (Haltern am See), Wolfgang Werner (Datteln), Achim Menge (Oer-Erkenschwick) sowie dem stellvertretenden Bürgermeister Theo Surmann (Waltrop) die Einbürgerungsurkunden im Hermann-Grochtmann-Museum in Datteln.

Der Landrat ermutigte sie, ihre alten Wurzeln nicht aufzugeben, sondern ihre Erfahrungen und Kenntnisse für ihre neue Heimat einzusetzen. Die Einbürgerung bedeute – so Landrat Süberkrüb – auch noch viel mehr: „Das zeigt den Willen, seine eigene Zukunft in dem Land zu gestalten, in dem man künftig leben will.“

Die wichtigste Voraussetzung für das gemeinsame Zusammenleben sei jedoch die Sprache. Ohne sie seien weder Verständigung noch Studium oder Arbeitsplatz möglich.

http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/landrat-ueberreicht-einbuergerungsurkunden-aimp-id7630631.html

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5. Auf die Parlamentarier wartet viel Zündstoff – Umstrittene Einbürgerungsvorlage

Tagesanzeiger Schweiz,  04.03.2013 – Schweiz

In der heute beginnenden Frühlingssession fallen die ersten Entscheide zum Gripen. Zu emotionalen Diskussionen dürften auch die Themen Einbürgerung und Fluglärm führen. (…)

Zu einer emotionalen Diskussion dürften auch die neuen Regeln zur Einbürgerung führen. Nach dem Willen des Bundesrates sollen Ausländer nach acht statt nach zwölf Jahren eingebürgert werden können, müssen aber zwingend eine Niederlassungsbewilligung vorweisen. Zudem werden die Anforderungen an die Integration präzisiert und die Verfahren harmonisiert.

Während der Linken die Verschärfungen zu weit gehen, fordert die Rechte noch strengere Regeln. Erst in dieser Woche wird die vorberatende Kommission ihre Vorentscheide fällen.

Knapp werden dürfte es für die Wiedereinführung des Ärztestopps. Der Bundesrat möchte, dass die Kantone schon ab April wieder die Zulassung von Spezialärzten beschränken dürfen. Dafür müssen sich National- und Ständerat in dieser Session einigen. Die Kommissionen entschieden hauchdünn. Die Gegner fordern eine definitive Lösung zur Zulassungssteuerung.

Im Zusammenhang mit den Medizinern steht im Nationalrat auch die Initiative “Ja zur Hausarztmedizin” auf der Traktandenliste. Ständerat und Bundesrat schlagen zahlreiche Massnahmen vor, mit denen der Berufsstand gestärkt werden soll, damit die Hausärzte ihr Begehren zurückziehen.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Auf-die-Parlamentarier-wartet-viel-Zuendstoff/22841786/print.html

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6. Nationalräte wollen Zugang zum roten Pass erschweren

Baseler Zeitung, Christian Brönnimann. 22.02.2013  - Schweiz

Die geplanten Verschärfungen bei der Einbürgerung treffen vor allem Personen aus Drittstaaten und junge Ausländer.

Wird nach der Revision des Bürgerrechts möglicherweise schwerer zu erlangen sein: Der Schweizer Pass.
schweizer-passBild: Alessandro della Valle/Keystone

Die SVP will zusammen mit den Mitteparteien die vom Bundesrat aufgegleiste Revision des Bürgerrechts in wichtigen Punkten verschärfen. Gestern hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats die Vorschläge präsentiert. Für die Linken sei es eine Niederlage auf der ganzen Linie, bilanzierte der grüne Kommissionspräsident Ueli Leuenberger.

Das sind die wichtigsten Verschärfungen der bürgerlichen Mehrheit:

  • Bedingung für die Einbürgerung soll neu eine unbefristete Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sein. Das entspricht auch dem Willen des Bundesrats. Jedoch schlug dieser vor, im Gegenzug die minimale Aufenthaltsdauer in der Schweiz vor einer Einbürgerung von heute zwölf auf acht Jahre zu senken. Die SPK sieht nun zehn Jahre vor.
  • Bislang werden einem jungen Ausländer die Jahre, die er zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, doppelt an die Aufenthaltsdauer angerechnet. Damit soll die Integration Junger vorangetrieben werden. Diese Erleichterung will die Kommissionsmehrheit streichen.
  • Vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden soll die Zeit, die sie mit dem provisorischen Status (F-Ausweis) in der Schweiz verbracht haben, nicht mehr an die Aufenthaltsdauer angerechnet werden. Der Zeitpunkt einer möglichen Einbürgerung verschiebt sich also auch für diese Gruppe nach hinten.
  • Strengere Integrationskriterien sollen die Einbürgerung weiter erschweren. So verlangt die SPK explizit, dass sich Einbürgerungswillige «in Wort und Schrift in einer Landessprache gut verständigen» können müssen. Zudem soll nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen der Wille zur Erwerbsarbeit reichen, sondern die tatsächliche Teilnahme am Wirtschaftsleben.

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Nationalraete-wollen-Zugang-zum-roten-Pass-erschweren/story/13678104

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7. Einbürgerung, eine Frage des Geldes

Kolumne | Irene Brickner, 9. Februar 2013, 22:05 – Österreich

Was es für die Politik in der Zukunft bedeutet, wenn schlechtverdienende EinwanderInnen von der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen bleiben.

öst-geldfoto: apa/gindl

Vor allem die von Einbürgerungswilligen verlangten Einkommen können viele Betroffene bei den Löhnen, die in Österreich bezahlt werden, nicht schaffen.

Im Juli soll das neue Staatsbürgerschaftsgesetz laut Regierung in Kraft treten, dessen Entwurf derzeit, und zwar bis 6. März, in der Begutachtung ist. Die ÖVP, deren Handschrift der Vorschlag vor allem trägt, lobt ihn: Laut Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) wird darin unterstrichen, dass die Staatbürgerschaft “ein hohes Gut” sei; man solle “stolz sein, Österreicher werden zu dürfen”.

Mit Koalitionspartnerin und Mitverhandlerin SPÖ ist die ÖVP einig, dass der Entwurf einem begrüßenswerten Prinzip folgt: Besonders gute Integration, nach im Europavergleich sehr strengen Kriterien bemessen, soll mit rascherer Chance auf Einbürgerung belohnt werden, konkret nach sechs Jahren. Für alle anderen MigrantInnen sollen es, wie schon bisher, zehn Jahre bleiben. Aber nur bei Erfüllung der Kriterien, wohlgemerkt, die jedoch so, wie sie gestaltet sind, direkt auf die Kehrseite der Medaille verweisen.

Denn vor allem die von Einbürgerungswilligen verlangten Einkommen können viele Betroffene bei den Löhnen, die in Österreich bezahlt werden, nicht schaffen. Und die zu erwartenden Unterbrechungen in modernen Arbeitskarrieren, wegen der auch in Österreich beachtlichen Jobunsicherheit, machen das noch unwahrscheinlicher.

http://derstandard.at/1360161273553/Einbuergerung-eine-Frage-des-Geldes

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+++Gerichtsurteile+++Rechtssprechungen+++Entscheidungen

8. Keine Einbürgerung eines türkischen Kindes ohne Ausscheiden aus seiner Staatsangehörigkeit

Pressemitteilung, Nr. 12/2013, 22.02.2013

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.02.2013 – BVerwG 5 C 9.12

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Einbürgerung eines Kindes mit türkischer Staatsangehörigkeit grundsätzlich die Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit voraussetzt.

Dieser Entscheidung liegt der Fall eines heute 15 Jahre alten türkischen Mädchens zu Grunde. Ihr Vater ist als Asylberechtigter anerkannt und besitzt seit dem Jahr 2004 die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Mai 2006 beantragte er für seine Tochter die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Der nach Ablehnung des Antrags erhobenen Klage hat das Verwaltungsgericht stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Die dagegen erhobene Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg.

Ein Anspruch auf Einbürgerung setzt unter anderem voraus, dass der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt (§10 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG). Von diesem Grundsatz der Vermeidung doppelter Staatsangehörigkeit macht das Gesetz eine Ausnahme, wenn das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StAG). Diese Ausnahme ist hier nicht einschlägig, da die Republik Türkei nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts ein Ausscheiden aus ihrer Staatsangehörigkeit unter anderem bei Volljährigen zulässt. Die Bestimmung findet nur Anwendung, wenn das Recht des Herkunftsstaates ein Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit generell ausschließt. Sie erfasst hingegen nicht auch den Fall, dass ein Ausscheiden an sich vorgesehen ist, hierfür aber – wie bei der minderjährigen Klägerin – die dafür vorgesehenen Voraussetzungen nicht vorliegen. Auch der weitere Ausnahmetatbestand, dass der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StAG), ist nicht erfüllt.

BVerwG 5 C 9.12 – Urteil vom 21. Februar 2013

Vorinstanzen:

OVG Lüneburg 13 LC 240/10 – Urteil vom 08. Februar 2013

VG Hannover 10 A 874/07 – Urteil vom 20. September 2010

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=12

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+++News+++News+++News+++News+++

9. Aus für die doppelte Staatsbürgerschaft

NDR, Hamburg Journal – 02.03.2013 19:30 Uhr

Wie Kimeta Papic müssen sich seit Januar viele junge Hamburger für eine einzige Staatsbürgerschaft entscheiden und die andere abgeben. Das kann teuer werden.

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/media/hamj25499.html

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 10. Justizministerin wirbt für doppelte Staatsbürgerschaft

br, Wöll, Manfred Stand: 19.02.2013

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht die doppelte Staatsbürgerschaft als einen Schritt hin zu mehr Integration. Die seit dem Jahr 2000 geltende Optionslösung müsse man überdenken. Manfred Wöll, BR.

http://www.br.de/nachrichten/justizministerin-wirbt-fuer-doppelte-staatsbuergerschaft-100.html

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Impressum und Kontakt:

Dieser Newsletter wird vom Aktionsbüro Einbürgerung (ABE) herausgegeben. Die darin veröffentlichten Beiträge geben nicht unbedingt die Ansicht des ABE wieder. Sie können Ihr Abonnement unter der Emailadresse newsletter@einbuergern.de beenden.

ifak Redaktion: Kenan Araz
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Einbürgerung bei falscher Identität nichtig

8. Januar 2013

Verwaltungsgerichts Stuttgart

PRESSEMITTEILUNG vom 07.01.2013

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 12.11.2012 die Klage eines pakistanischen Staatsangehörigen abgewiesen, der sich gegen die von der Landeshauptstadt Stuttgart getroffene Feststellung gewandt hat, seine Einbürgerung sei nichtig (Az.: 11 K 3014/12).

Der Kläger war im Jahr 1995 unter der Identität einer fremden, existierenden Person mit afghanischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland eingereist und hatte um Asyl nachgesucht. Nachdem im Asylverfahren ein Abschiebungsverbot in Bezug auf Afghanistan festgestellt worden war, erhielt der Kläger in der Folgezeit eine Aufenthaltsgenehmigung. Im Juli 2004 wurde er auf seinen Antrag – unter der Alias-Identität – eingebürgert. Im Oktober 2010 beantragte der Kläger bei der Landeshauptstadt Stuttgart, der Beklagten, seine Personalien zu berichtigen. Dabei gab er zu, dass er während seines gesamten Aufenthalts in Deutschland unter falschen afghanischen Personalien aufgetreten sei. Diese Täuschungshandlung liege jedoch länger als fünf Jahre zurück und könne ihm deshalb nicht mehr vorgehalten werden. Es sei ihm ein Anliegen, in seiner Familie und seinem Umfeld unter seiner wahren Identität aufzutreten. Die Beklagte nahm dies zum Anlass, mit Bescheid vom 14.05.2012 die Nichtigkeit der Einbürgerung des Klägers festzustellen. Hiergegen erhob der Kläger nach Durchführung eines erfolglosen Widerspruchsverfahrens im September 2012 Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht hat die Klage auf die mündliche Verhandlung vom 12.11.2012 abgewiesen. Auch nach der Rechtsauffassung des Gerichts war die Einbürgerung des Klägers nichtig.

Seine Entscheidung begründet das Gericht im Wesentlichen damit, dass ein Verwaltungsakt – wie die Einbürgerung – nichtig sei, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leide und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich sei. Dies sei hier der Fall. Zwingende – im Gesetz unausgesprochene – Voraussetzung einer Einbürgerung sei es, dass die Identität des Einbürgerungsbewerbers geklärt sei und feststehe. Nur wenn Gewissheit bestehe, dass ein Einbürgerungsbewerber die Person sei, für die er sich ausgebe, könnte nach Durchführung der erforderlichen Ermittlungen mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt und Ausschlussgründe nicht gegeben seien (z.B.: welche ausländische Staatsangehörigkeit besitzt der Bewerber, ist er im In- oder Ausland wegen einer Straftat verurteilt worden, bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Verfolgung oder Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen, liegt ein Ausweisungsgrund vor). Der Kläger habe gegen diese Voraussetzung verstoßen, da auf Grund seiner falschen Identität die erforderlichen Prüfungen unterblieben oder zumindest objektiv nicht durchführbar gewesen seien. Dieser Mangel sei auch besonders schwerwiegend und offensichtlich. Die Vorstellung, dass sich ein Aus-länder unter Vorgabe einer wahren Identität, die zwar eine andere, existente Person besitze, jedoch nicht er selbst, eine im Ergebnis wirksame Einbürgerung erschleichen könne, erscheine dem Gericht als unerträglich. Dem Ausländer wäre es auf diesem Wege möglich, die überwiegend im öffentlichen Interesse gebotenen Überprüfungen zu umgehen bzw. zu unterlaufen und er könne so eine Einbürgerung erlangen, deren Voraussetzungen er in eigener Person überhaupt nicht erfülle.

Soweit für die Rücknahme einer Einbürgerung gemäß § 35 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz eine absolute 5-jährige Ausschlussfrist gelte, könne sich der Kläger auf diese Vorschrift nicht berufen. Eine „Rücknahme“ setze voraus, dass es überhaupt eine wirksame Einbürgerung gebe. Hieran fehle es jedoch vorliegend, da die Einbürgerung des Klägers von vorneherein nichtig gewesen sei.

Das Gericht hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen, die der Kläger am 27.12.2012 eingelegt hat. Über die Berufung wird der VGH Baden-Württemberg entscheiden.

http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1281372/index.html?ROOT=1192939

Arbeitsbericht des Aktionsbüros Einbürgerung (ABE) für 2012

21. Dezember 2012

Bochum, 19.12.2012

Zusammengestellt von: Kenan Araz – Leiter des Büros

 Inhaltsverzeichnis

Arbeitsbericht des Aktionsbüros Einbürgerung (ABE)  für 2012. 1Inhaltsverzeichnis. 2Einleitung. 31. Vorstellung des Projektes ABE. 3
2. Materialien des Büros und die Bestellungen. 3
2.1. Informationsmaterialien zur Einbürgerung als Script 3
2.2. Online-Materialien zum Download. 4
2.3. Weitere ABE-Onlineservice. 5
2.4. Die Bestellungen. 5
2.5. Newsletter 5
3. Beratungen und Veranstaltungen. 5
3.1. Beratungen. 5
3.1.1. Telefonische Beratung. 5
3.1.2. Vorort Beratung. 6
3.1.3. Onlineberatung. 6
3.2. ABE-Veranstaltungen 2012. 6
Informationsveranstaltung zur Einbürgerung. 6
Bildungsveranstaltung für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in Migrantenorganisationen. 6
6. Integrationskonferenz Bochum.. 6
Was bringt mir die deutsche Staatsangehörigkeit?. 7
Istok e.V. 7
Zuwanderung, Einbürgerung und Integration – Seminar 7
“Kulturelle Vielfalt in Bochum” 7
Praxisabend zur Interkulturellen Kompetenz. 7
Infoveranstaltung in Hattingen: Einbürgerung gefällig?. 7
Mehrstaatigkeit und Optionsregelung. 7
Einbürgerung älterer Menschen. 7
Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht 7
Einbürgerungstest und -Wege für Integrationskursteilnehmerinnen der IFAK 7
Einbürgerung und Integration für Integrationskursteilnehmerinnen  7
4. Online-Arbeit 8
4.1. Soziale Netzwerke. 8
4.1.1. Facebook: 8
4.1.2. Twitter: 8
4.2. Weitere Servicedienste: 9
4.3. Websitestatistiken: 9
4.4. WebBlog. 10
5. Netzwerke und Kooperation. 11
MO Vereine: 11
Parität LV NRW.. 11
Caritasverband, Diakonie, DRK und jüdische Gemeinde NRW.. 12
Städte, Kreise, Kommune und Volkshochschulen. 12
Interkulturelle Zentren, Schulen und OGS. 12
Ministerien, Stiftungen und andere Organisationen: 12
Gemeinden. 12
6.       ABE-Vorhaben für das Jahr 2012. 13
Veranstaltungen. 13
Informationsmaterial 13
Videoclip. 13
Sprachen auf der Homepage. 13
7. Rückblick 2012. 13

Einleitung

Bei diesem Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung und Dokumentierung  der Arbeit des Aktionsbüros Einbürgerung im Paritätischen  LV NRW (ABE) für das Jahr 2012.

Im ersten Abschnitt wird das Projekt ABE vorgestellt. Im zweiten Abschnitt werden die Informationsmaterialien, die Newsletter und die Statistik zu den Bestellungen aufgeführt. Der dritte Abschnitt erläutert die Arbeit der Beratungsfunktion des ABE sowie die Veranstaltungen, welche als Ziel die Aufklärung und Beratung der Einbürgerungspotentialen, Interessierten und Berater in der Migrationssozialarbeit haben.

Im vierten Abschnitt wird die Onlinearbeit des ABE Anhand von Statistiken und Onlinediensten dargestellt. Die Kooperationspartner und Netzwerke des ABE werden im fünften Abschnitt aufgeführt. Im sechsten Abschnitt wird das Vorhaben des ABE für 2013 vorgestellt. Zum Schluss werden ein Rückblick für das Jahr 2012 sowie ein Ausblick für die Zukunft dargestellt.

1. Vorstellung des Projektes ABE

Das Aktionsbüro Einbürgerung (ABE) ist ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbands – Landesverband NRW, das seit 2006 in eine landesweit tätige Integrationsagentur/ spezifische Maßnahme umgewandelt worden ist.

Das ABE wurde vor allem zur Verstärkung, Unterstützung und Koordination der örtlichen Einbürgerungsaktivitäten der Migrantenselbstorganisationen (MO) und anderer Institutionen eingerichtet.

Das ABE versteht sich in erster Linie als eine unabhängige Informations- und Beratungsstelle zu Fragen der Ein- und Ausbürgerung und steht für persönliche und mediale Beratung rund um das Problem Einbürgerung zur Verfügung. Ebenso nimmt es Materialverschickung, Referententätigkeit und Informationsveranstaltungen vor Ort wahr.

Das Büro ABE kooperiert mit IFAK e.V. und wird durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW gefördert.

Das Projekt wird in Bochum von einer akademischen Fachkraft geleitet, der ein sozialwissenschaftliches Studium absolviert hat. Diese verfügt  über folgende Sprachkenntnisse: Deutsch, Türkisch, Kurdisch, Assyrisch/Aramäisch, Englisch und zum Teil Arabisch. Das Projekt hat außerdem mehrere ehrenamtliche MitarbeiterInnen und Praktikanten, die vor allem die unterschiedlichen Veranstaltungen mitgestalten.

2. Materialien des Büros und die Bestellungen

Unsere Informationsmaterialien bestehen aus Script- und Online-Materialien. Zunächst eine Liste unserer Script-Materialien:

2.1. Informationsmaterialien zur Einbürgerung als Script

Das ABE hat von insgesamt 11 Informationsmaterialien zu Zeit vier Informationsflyer und eine Broschüre mit dem neuen Bilddesign des Paritätischen neu ausgedruckt, herausgegeben und auch auf der Homepage aufgelegt. Diese können bestellt oder auf der HP www.einbuergern.de  im PDF-Format runter geladen werden.

Info 4: Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab? (81KB)

Flyer DIN A4, doppelseitig: Hilfreiche Informationen zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens vom Antrag bis zur Beantragung und dem Erhalt des deutschen Passes.

Info 6: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Ermessenseinbürgerung (§8) (77KB)

Flyer DIN A4, doppelseitig: Informationen zur Rechtsgrundlage bzgl. der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG: zu Aufenthaltsdauer, – status und Ausnahmen, Loyalitätserklärung, Sprachkenntnisse, Handlungsfähigkeit, Straffreiheit, Unterkunft und Unterhaltsfähigkeit.

Info 8:Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit durch Anspruchseinbürgerung (§§ 10-12b) (75KB)

Flyer DIN A4, doppelseitig: Informationen über Anspruchseinbürgerung nach §§ 10-12 StAG: zu Aufenthaltsdauer, – status und Ausnahmen, Loyalitätserklärung, Sprachkenntnisse, Handlungsfähigkeit, Straffreiheit, Unterkunft und Unterhaltsfähigkeit (und der Vermeidung von Mehrstaatigkeit).

Info 10: Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (3. Auflage) (183KB)

Flyer DIN A4, doppelseitig: Informationen über Voraussetzungen für ausreichende Sprachkenntnisse. Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen. Wie z.B. bei der Miteinbürgerung von Ehepartnern und minder-jährigen Kindern, sowie für Personen ab 60 Jahren. Es wird auch berücksichtigt, ob ein Einbürgerungsbewerber/-in die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit/Behinderung nicht erfüllen kann.

Info 9: Broschüre zur mehrfache Staatsangehörigkeit und Optionspflicht (1.5 MB)

Broschüre DIN A5, 16 Seiten: Mehrfache Staatsangehörigkeit soll auch nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht die Ausnahme bleiben. Hier finden Sie Informationen zu den Ausnahmen, die gesetzlich in §12 des StAG geregelt sind. Die Optionspflicht sowie Varianten zur Optionspflicht werden ebenso erläuternd dargestellt.

2.2. Online-Materialien zum Download

Auf der HP stehen obige Script-Materialien zum Download zur Verfügung sowie druckfertige Materialien, die aus finanziellen Gründen noch nicht aufgelegt werden konnten

Info1: Aktionsbüro Einbürgerung (ABE)

Info 2: Was bringt die deutsche Staatsangehörigkeit?

Info 3: Broschüre Fragen und Antworten zur Einbürgerung

Info 5: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt (§4)

Info 7: Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger (§ 9)

Info 11: Broschüre “Alman vatandasligina gecis yolu” Türkisch

Info 12: Gebührentabelle

2.3. Weitere ABE-Onlineservice

Unter der Menüleiste Download stehen mittlerweile hunderte von Informationen zum Thema Einbürgerung zum Download zur Verfügung. Diese sind überwiegend auf Deutsch; Einige diesen Materialien sind auch in weiteren Sprachen übersetzt und stehen ebenso auf der Seite www.einbuergern.de zum downloaden: Diese sind auf Türkisch, Russisch, Englisch, Französisch und Arabisch.

2.4. Die Bestellungen

Die Bestellungen beim ABE sind in diesem Jahr im Vergleich zu vorherigen Jahren weiterhin zurückgegangen; was darauf zurückzuführen ist, dass alle ABE-Materialien Online für Download zur Verfügung stehen.

Unsere alten Materialien haben wir z.T. erneuert und mit neuer Qualität und Design des Paritätischen Landesverbands NRW ersetzt, wie es auch für unsere Homepage üblich ist.

Die Details über die neuen Materialien sind unter Punkt 3 Online Arbeit wiederzufinden.

Jeden Monat werden etwa 5 bis 6 GB u.a. auch Materialien über unsere HP runter geladen.

Im Jahr 2012 war das ABE an 19 Veranstaltungen (17 davon unmittelbar u.a. auch als Kooperationspartner und zwei weitere als mitbeteiligter)  beteiligt. An diesen Veranstaltungen nahmen ungefähr 670 Menschen teil.

2.5. Newsletter

Der Newsletter vom ABE wird an mehr als Tausend Mailadressen verschickt und von den Fachstellen Fachberater Migration sowie Fachberatung MigrantInnenselbsthilfe des Paritätischen LV NRW an weiteren tausenden Mailadressen weiter geleitet. Somit wird der Newsletter an ungefähr Dreitausend Mailadressen zugesandt.

Der Newsletter steht weiterhin zum runterladen auf der Seite des ABE: www.einbuergern.de/newsletter. sowie auf WebBlog www.einbuergerung.wordpress.com

3. Beratungen und Veranstaltungen

3.1. Beratungen

Bei der Beratung handelt es sich um drei Formate: telefonische, Online und Vor Ort Beratung.

3.1.1. Telefonische Beratung

Telefonische Beratungen sind täglich durchschnittlich zwei bis drei zu verzeichnen. Für das Jahr 2012 sind mehr als 200 telefonische Beratungen gemacht worden.

Bei den Anfragen über tel. Beratung handelt es sich überwiegend um das Thema Mehrstaatigkeit, dabei insbesondere um die Optionspflicht. Die Anfragen kommen überwiegend von den Eltern der Betroffenen. Die Anfragen kommen in erster Linie aus Kölner Raum, die zweite Stelle ist Bochum, dritte Gütersloh, vierte Aachen, fünfte Düsseldorf, sechste Dortmund usw.

3.1.2. Vorort Beratung

In der Woche haben wir zwei bis drei Vorortberatungen. Bei diesen Beratungen handelt es sich überwiegend um komplizierte Fälle, die z.T. auch bei juristischem Beistand nicht gelöst werden konnten. Bei diesen Beratungen werden die Beratungssuchenden nicht nur juristisch über Gesetze und Vorschriften informiert, sondern viel mehr praktische Tipps gegeben und Wege gezeigt, wie sie mit den Behörden besser klar kommen können und ihre Fälle besser gelöst werden können.

Darüber hinaus sind allein während der Veranstaltungen ca. 40 Einzelfälle beraten worden.

3.1.3. Onlineberatung

Onlineberatungen laufen über Mail, Bestellformular, SMS und Facebook. Über diese Wege sind insgesamt 150 Beratungen zu verzeichnen.

Haupanteil dieses Beratungsformat liegt bei der Mailberatung, auf der zweite Stelle kommt der Bestellformular, SMS und Facebook sind in diesem Format neu.

Zusammen gerechnet sind im Jahr 2012 über tel Beratung 200, Vorort Beratunge 40, Onlineberatung 150. Zusammen beträgt die Zahl der Beratenden 390. Schwerpunkt der Anfragen liegt überwiegend bei der Mehrstaatigkeit und Optionspflicht.

3.2. ABE-Veranstaltungen 2012

 
 
Dat
Ort
Veranstalter
Art u. Bez. Der Veranstaltung
Bemerkungen
 
1
18.12.2012
EFH Bochum
Ev. Fachhochschule Rheinland – Westfalen – Lippe
Integration und Einbürgerung
Eine Veranstaltung mit Studierenden zusammen
 
 
 
 
2
11.12.2012
Uni Duisburg – Essen
Uni duisburg-essen,fak. für bildungsw.Inst. für soziale arbeit u. sozialpolitik
internationale Dimensionen in der Sozialen Arbeit – und die Konsequenzen für die Wissenschaft Sozialer Arbeit im Kontex der Einbürgerung und Integration
Eine Veranstaltung mit Studierenden zusammen
 
 
 
 
3
05.12.2012
Meckenheim
Caritas in Meckenheim
Informationsveranstaltung zur Einbürgerung
Eine Kooperartionsveranstaltung des Caritas Verbandes
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5892/index_ger.html
4
23.11.2012
Rheda-Wiedenbruck
Sozialdienst Kath. Frauen u Männer für den Kreis Gütersloh
Bildungsveranstaltung für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in Migrantenorganisationen
Überwiegend alewitische Kurden und Türken und Aramäer/ Syrer
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5894/index_ger.html
5
16.11.2012
Stadt Bochum, Stadtarchiv
Integrationsbüro der Stadt Bochum und RAA Bochum
6. Integrationskonferenz Bochum
Politik, Integrationsagenturen, RAA
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5898/index_ger.html
6
12.11.2012
Bielefeld
Internati. Begegnungszentrum Friedenshaus (IBZ)
Was bringt mir die deutsche Staatsangehörigkeit?
Überwiegend yezidische Kurden
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5896/index_ger.html
7
29.09.2012
Istok Kortumstr.
Istok e.V.
Zuwanderung, Einbürgerung und Integration – Seminar
für russisch  sprachige MigrantInnen mit dem Schwerpunkt Mehrstaatigkeit
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5809/index_ger.html
8
28.09.2012
Westring 26 c  Bochum
Netzwerk Integrationsagenturen
“Kulturelle Vielfalt in Bochum”
“Kulturelle Vielfalt in Bochum” eine Ausstellung der Integrationsagenturen u. Migrantenorganisationen im Rahmen der Interkulturellen Woche
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5818/index_ger.html
9
12.09.2012
Ev. Jugendpfarramt/ Jugendring
Evangelisches Jugendpfarramt / Jugendring
Praxisabend zur Interkulturellen Kompetenz
Im Rahmen des Praxisabends sind die Themen Einbürgerung und Integration  mit den Ehrenamtlern und PraktikantInnen zusammen diskutiert
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5806/index_ger.html
10
20.06.2012
Hattingen
VHS Hattingen
Infoveranstaltung in Hattingen: Einbürgerung gefällig?
Informationsveranstaltung in Kooperation mit der VHS (Fachbereich Weiterbildung und Kultur)  & Geschäftsstelle Integrationsrat
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5560/index_ger.html
11
13.06.12
Gütersloh
Aram. Kulturverein
Mehrstaatigkeit und Optionsregelung
Deutsch aber auch in aram. assyrischer Sprache
 
 
 
12
12.06.2012
Paderborn
Caritas Paderborn
Einbürgerung älterer Menschen
Ältere Menschen insb. Aus der Türkei
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5564/index_ger.html
13
30.07.2012
Nürnberg
BAMF
Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Eine Fachtagung zum Thema Optionsregelung
 
 
 
14
08.05.2013
Bochum
Integrationskurs
Einbürgerungstest und -Wege für Integrationskursteilnehmerinnen der IFAK e.V. in Albert-Schmidt-Haus
TeilnehmerInnen des Integrationskurs werden über Einbürgerung und uhre Vorteile informiert und Infos verteilt
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5501/index_ger.html
15
02.05.2012
Hustadt
IA Hustadt mit dem Stadtteiltreff Hustadt
Einbürgerung und Integration für Integrationskursteilnehmerinnen in der Einrichtung Stadtteiltreff Hustadt
Überwiegend kurdisch und Arabisch sprachige Frauen
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5503/index_ger.html
16
17.04.2012
Bochum
IA-Querenburg
Infoveranstaltung zur Einbürgerung
für russisch  sprachige MigrantInnen
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5491/index_ger.htmll
17
02.04.2011
Bochum
EFH-Bochum
InfoV über Integrationagenturen, Eckpunkte der Integrationsarbeit und Einbürgerung
Eine InfoV für StudentInnen
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5493/index_ger.html
18
28.03.2012
Köln
Vingster Treff und Müttercafé.
Integration, Einbürgerung und Migration
KoopV mit Vingster Treff in der In Katharina-Henoth-Gesamtschule
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5902/index_ger.html
19
19.02.2012
Köln
Vingster Treff und Müttercafé.
Integration, Einbürgerung und Migration
KoopV mit Vingster Treff in der Förderschule Martin Köllen str
 
 
http://www.einbuergern.de/content/e2899/e5455/e5904/index_ger.html

Wie oben auf der Tabelle dargestellt nahm das ABE im Jahr 2012 insgesamt an 19 Veranstaltungen teil. Schwerpunkt waren u.a. die Mehrstaatigkeit, die Optionspflicht und Integration. Die Veranstaltungen waren  z.T. auch in türkischer, zum kleinen Teil in kurdischer und in  Aramäisch/Assyrischer Sprache durchgeführt. An den Veranstaltungen nahmen ca. 620 Personen teil.

4. Online-Arbeit

Die Seite www.einbuergern.de beinhaltet Ende 2012 über 6000 Dokumenten (mit den Dokumenten gemeint sind alle Dokumente von einer Zeile bis hunderte von Seiten, bspw. StAG mit 27 Seiten wird nur als ein Dokument angenommen). Bis Juni 2012 waren noch 5500 Dokumente.

Weitere wichtige Online Aktionen waren u.a. sog. soziale Netwerke Facebook und Twitter:

4.1. Soziale Netzwerke

4.1.1. Facebook:

Wöchentliche Reichweite insgesamt: 115, Freunde von Fans: 68.503, gefällt mir 175 und 115. Zusammen gerechnet 290 Gefällt mir.

Die grafische  Entwicklung auf Facebook zeigt eine ständig gesund wachsende Seite:

 4.1.2. Twitter:

Auf Twitter sind 123 Meldungen zu verzeichnen. Twitter Seite ist an Facebook Seite angedockt.

4.2. Weitere Servicedienste:

  1. Erneuerung und Ausbau der türkisch, russisch sowie französisch sprachigen Seiten des Internetsauftritts des ABE
  2. Downloadservice erneuert und ausgebaut
  3. ABE-Infomaterialien im Online-Format zum downloaden:
    1. Info1: Aktionsbüro Einbürgerung (ABE)
    2. Info 2: Was bringt die deutsche Staatsangehörigkeit?
    3. Info 3: Broschüre Fragen und Antworten zur Einbürgerung
    4. Info 4: Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?
    5. Info 5: Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit durch Geburt (§4)
    6. Info 6: Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit durch Ermessenseinbürgerung (§8)
    7. Info 7: Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger (§ 9)
    8. Info 8: Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit durch Anspruchseinbürgerung (§§ 10-12b)
    9. Info 9: Broschüre zur Mehrstaatigkeit
    10. Info 10: Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (3. Auflage)
    11. Info 11: Broschüre “Alman vatandasligina gecis yolu” Türkisch
    12. Info 12: Gebührentabelle

Linksadresse zu den neuen Materialien:

http://www.einbuergern.de/content/e1315/e1352/index_ger.html

Auf der HP sind Formularservice eingeführt:

Die Formulare:

a)     Infos für Optionspflichtige

b)     Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung

c)      Antrag, Merkblatt und Checkliste zur Einbürgerung

d)     Ausreichende Deutschkenntnisse

e)     Merkblatt Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

f)        Information für Einbürgerungs- bewerberinnen und -bewerber zur Freiheitlich de…

  1. Rubrik Rechtssprechung eingeführt und bis jetzt 70 Urteile eingetragen.

Onlinebewegungen auf der Website einbuergern.de anhand unten eingeführten Statistiken

 4.3. Websitestatistiken:

Websitestatistik für das Jahr 2012 bis 19.12.2012– ohne Kommentar

Monatliche Historie
Jan
2012
Feb
2012
März
2012
Apr
2012
Mai
2012
Juni
2012
Juli
2012
Aug
2012
Sep
2012
Okt
2012
Nov
2012
Dez
2012
Monat Unterschiedliche Besucher Anzahl der Besuche Seiten Zugriffe Bytes
Jan 2012 20982 23995 89919 800485 8.30 GB
Feb 2012 18867 21863 77487 704568 7.26 GB
März 2012 18917 21879 81960 701544 7.53 GB
Apr 2012 15262 17738 66140 555393 6.25 GB
Mai 2012 12989 15252 60585 478818 5.71 GB
Juni 2012 13113 15613 58363 475108 5.04 GB
Juli 2012 13341 15919 58692 485463 5.18 GB
Aug 2012 13577 16051 63336 495051 5.55 GB
Sep 2012 13494 15802 61857 496209 5.67 GB
Okt 2012 13816 17323 62676 509170 5.52 GB
Nov 2012 13239 15666 57050 478269 5.24 GB
Dez 2012 8191 9604 39891 303708 3.48 GB
Total 175788 206705 777956 6483786 70.72 GB

http://webstat.lydia.paritaet-nrw.org/awstats/awstats.pl?config=einbuergern.de

4.4. WebBlog

Mit den Webblogseiten haben wir im Februar 2010 begonnen. Damit haben wir einen weiteren Servicedienst für unsere Kunden zur Verfügung gestellt. Nach gut zwei Jahren können wir sagen, dass jede WebBlog-Seite auch ihre Nische gefunden hat und für die Haupthomepage eine große Unterstützung darbieten.

Webblogstatistiken in Einzelheiten

http://einbuergern.wordpress.com/ ist für unmittelbare Nachrichten und Ankündigungen zum Thema Einbürgerung und Staatsbürgerschaft (December 21, 2012, 10:09 am)

Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
2010 99 275 478 678 632 545 764 743 612 727 805 6.358
2011 960 842 883 697 750 608 407 390 427 590 668 622 7.844
2012 947 712 884 749 907 714 687 800 877 957 1.012 611 9.857

http://einbuergerungintegration.wordpress.com/ für den Newsletter Einbürgerung und Staatsbürgerschaft (December 21, 2012, 10:09 am)

 

Jan

Feb

Mar

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Gesamt

2010

13

14

9

45

103

95

76

35

65

455

2011

135

60

102

102

127

96

104

105

99

152

213

237

1.532

2012

265

259

284

460

464

601

660

599

679

709

845

459

6.284

http://einbuergerung.wordpress.com/ für Themen Asyl, Staatsbürgerschaft in anderen Sprachen und Ländern (December 21, 2012, 10:09 am)

 

Jan

Feb

Mar

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Gesamt

2010

6

12

22

50

87

147

161

257

218

960

2011

349

281

257

190

201

163

199

192

203

231

225

289

2.780

2012

404

280

243

332

347

303

264

394

311

303

257

135

3.573

Drei WebBlog zusammen gerechnet beträgt die Zahl der BesucherInnen bis Dezember 2012 39643. So sind die Seiten einbuergern 24.059, Newsletter 8271 und Ein- und Ausbürgerung 7313 Mal besucht worden. Eine tabellarische Darstellung:

WebBlog einbuergern Newsletter Ein- und Ausbürgerung Zusammen
2010 6.358 455 960 7.773
2011 7.844 1.532 2.780 12.156
2012 9.857 6.284 3.573 5.096
Zusammen 24.059 8271 7313 39643

Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2011. Für das Jahr 2012 werden wir Ende des Jahres her5aisgeben.

5. Netzwerke und Kooperation

ABE Netzwerke und Kooperationen:

MO Vereine:

  • IFAK e.V.,
  • ISTOK e.V.,
  • Müttercafé in der Stadtteil-Schule Dortmund e.V
  • Türkische Eltern- und Schülerverein Bochum
  • Senioren und Solidaritätsverein e.V. Wattenscheid
  • Multikulturelles Forum e.V.
  • Aramäischer Kulturverein Rheda-Wiedenbruck, Gütersloh
  • Alewítischer Kulturverein: Bergkamen, Rheda-Wiedenbruck, Hamm
  • Assyrischer Kulturverein Gütersloh, Duisburg
  • Deutsch-Türkischer Verein Köln e.V.

Parität LV NRW

  • Integrationsagenturen des Paritätischen NRW,
  • Parität FAK Migration,
  • Pariät-FM.
  • ARIC-NRW e.V,
  • Migrationserstberatung (MBE): Dortmund, Bochum und Köln
  • Der Paritätische Duisburg, Bochum, Wuppertal, Aachen, Dortmund

Caritasverband, Diakonie, DRK und jüdische Gemeinde NRW

  • Caritasverband Hattingen, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Bochum, Paderborn, Gütersloh und Rheda-Widenbruck
  • Diakonie Köln, Düsseldorf und Bochum
  • Jüdische Gemeinde Bochum, Herne
  • DRK Bochum

Städte, Kreise, Kommune und Volkshochschulen

  • Integrationsbüro-Bochum
  • RAA: Solingen, Bochum, Remscheid
  • Kreis Wesel,
  • Moers
  • Ibbenbüren
  • VHS: VHS-Hattingen, VHS-Bochum, VHS-Moers

Interkulturelle Zentren, Schulen und OGS

  • Kulturbunker Bruckhausen,
  • Stadtteil-Schule Dortmund e.V.,
  • Münsterstr. Dortmund
  • Runder Tisch Ehrenamt Moers
  • Müttercafé Höhenberg-Gesamtschule Köln
  • Müttercafé Martin-Köllen-Str Förderschule Köln
  • Familienladen Buchheim
  • Pädagogisches Zentrum Aachen e. V

Ministerien, Stiftungen und andere Organisationen:

  • Ministerium für Arbeit, soziales und Integration NRW,
  • Heinrich-Böll Stiftung,
  • Friedrich-Ebert Stiftung
  • Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA)
  • British Council Germany
  • Migrant Integration Policy Index (MIPEX)
  • The Migration Policy Group
  • Netwerk der Bochumer Integrationsagenturen
  • Mehrgenerationshaus Bochum

Gemeinden

6.    ABE-Vorhaben für das Jahr 2012

Veranstaltungen

Das ABE hat vor, auch im Jahr 2013 den Schwerpunkt in der Mehrstaatigkeit, Optionspflicht und Einbürgerung älterer Menschen zu setzen. Für das Jahr 2013 sind weiterhin etwa 20 Veranstaltungen vorgesehen.

Informationsmaterial

Das Büro verfügt momentan über 12 Informationsmaterialien; sechs davon sind gedruckt und sieben davon stehen auf der HP für Download zur Verfügung. Zwei weitere Informationsmaterialien sind in der Bearbeitung. Diese sind Informationsbroschüre zur Optionspflicht und Infoflyer zur Einbürgerung älterer Menschen.

Videoclip

Videoclip für und mit optionspflichtigen Jugendlichen – Einsatz von neuen Medien in der Arbeit vom ABE: Mit der Entwicklung neuer Medien im Bereich der Kommunikation haben auch die Organisationen im Bereich der Verwaltung und Integration diese Instrumente genutzt und weiterentwickelt.

Die Instrumente heißen nicht umsonst „soziale Netzwerke“. Als ABE nutzen wir bereits die neuen Instrumente der neuen Medien. Unsere Homepage ist fähig die Filme zu spielen und Podcasts wiederzugeben.  Wir wollen nun darüber hinaus diese neuen Medien weiter ausbauen und mit der Entwicklung mitgehen, indem wir bspw. für und mit optionspflichtigen Jugendlichen einen Videoclip von zwei  bis vier Minuten produzieren. Diese Möglichkeit kann über soziale Netzwerke verbreiten werden und unseren Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt werden. Eine detaillierte Beschreibung zu diesem Vorhaben liegt im Büro.

Sprachen auf der Homepage

Wie bereits angegeben sind auf der Homepage des ABE neben Deutsch, Türkisch, Englisch, Französisch, Russisch auch arabische Informationsdokumente zum downloadan.

7. Rückblick 2012

Im Jahr 2012 haben wir unsere Arbeit, Servicedienste und Angebote weiter ausgebaut und professionalisiert. Insgesamt haben wir 18 Veranstaltungen in Kooperation mitgestalltet, organisiert und durchgeführt. Die Kooperationen sind etabliert und weiter ausgebaut.

Die Onlinearbeit hat sich weiter entwickelt und etabliert. Das ABE ist auf Sozialnetzwerke angemeldet und vernetzt. Der Newsletter hat sich als Onlinepublikation zum Thema Einbürgerung verfestigt und professionalisiert.

Ferner haben wir für das Jahr 2012 den Schwerpunkt bei der Optionspflicht gesetzt, und umgesetzt.

Im Jahr 2012 haben wir insgesamt großen Erfolg zu verzeichnen.

Bochum, 09.12.2012

Kenan Araz

Nein zum Optionszwang! Petition zur Abschaffung der Optionspflicht für jugendliche Eingebürgerte!

6. November 2012

An: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss in Deutschland

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Optionspflicht abzuschaffen.

Die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern besitzen seit der Einführung des ius soli (2000) unter bestimmten Umständen die deutsche Staatsbürgerschaft neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.
Im Alter zwischen 18 und 23 Jahren jedoch müssen sich diese Kinder entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen.
Dieser Optionszwang soll abgeschafft werden.

Begründung: Mit der Einführung des ius soli (Geburtsortsrecht) ist ein Kind deutscher Staatsangehöriger, wenn sich ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder seit drei Jahren im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis ist.
Die Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, besitzen in der Regel mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Im Alter zwischen 18 und 23 Lebensjahren haben diese Kinder gegenüber der Behörde zu erklären (Optionspflicht, Erklärungszwang), ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen.
Seit dem Inkrafttreten dieser Regelung im Jahr 2000 erlangen mit Geburt ca. 40.000 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit. Aufgrund einer Übergangsregelung konnten im Jahr 2000 auch unter 10-jährige Kinder von der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts Gebrauch machen. Die ersten dieser Kinder sind nun volljährig, so dass die Optionspflicht zur Anwendung kommt. Im Jahr 2008 betraf dies 3.300 junge Menschen. In den folgenden Jahren werden jährlich zwischen 3.800 bis 7.000 Personen dazukommen. Ab 2018 werden jährlich 40.000 Personen betroffen sein.
Mit der Optionspflicht – spätestens seit 2008 – schafft der Staat eine Trennung und damit einen Konflikt innerhalb dieser Generation:
Bei EU-Bürgern, Spätaussiedlern sowie bei Personen, bei denen eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit schwierig oder unmöglich ist, wird die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptiert. Die Optionspflichtigen müssen sich – im Unterschied zu den anderen beiden Gruppen – für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Eine Mehrstaatigkeit gibt es nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz nicht, de facto werden aber jedes Jahr mindestens mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen die Mehrstaatigkeit haben. Im Jahr 2011 sind bspw. 50,4 % aller Eingebürgerten Mehrstaatler.

Unsere Forderung:
Die Optionspflicht, die Jugendliche mit Mehrstaatigket zwingt, sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entweder für die deutsche oder ihre andere Staatsangehörigkeit zu entscheiden, soll abgeschafft werden.

Von: Kenan Araz – Aktionsbüro Einbürgerung aus Bochum

Mehr dazu: https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zum-optionszwang-petition-zur-abschaffung-der-optionspflicht-fuer-jugendliche-eingebuergerte

Feierliche Übergabe von Einbürgerungsurkunden im Landkreis Altenkirchen

12. Oktober 2012

Landkreis Altenkirchen, Presse vom 11.10.2012

In einer kleinen Feierstunde verlieh Landrat Michael Lieber gestern an acht Neubürgern mittels Urkunden die deutsche Staatsbürgerschaft. Ein großer Teil der Welt versammelte sich im kleinen Sitzungssaal in Altenkirchen, da Mitbürger aus Litauen, Polen, Syrien, Rumänien, Griechenland, Tunesien und der Slowakei anwesend waren.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bringt für die ausländischen Mitbürger sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch für die persönliche Lebensplanung weit reichende Veränderungen mit sich. Sie erwerben mit der Einbürgerung eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dazu gehört beispielsweise das Recht zu wählen und gewählt zu werden oder das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.

Von Januar bis September 2012 erhielten bereits insgesamt 94 Menschen aus insgesamt 23 Ländern ihre Einbürgerungsurkunde im Kreis Altenkirchen und wurden damit deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger.

Im Jahr 2011 hatten insgesamt 139 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt. In der gestrigen Feierstunde wurden Erika Becker aus Pracht (Slowakei), Athanassios Biniskos aus Alsdorf (Griechenland), Maciej Kitschke aus Wissen (Polen), Iona Daniela Oprea aus Betzdorf (Rumänien), Amel Ouertani aus Kirchen (Tunesien), Leliziaveta Perzew aus Altenkirchen (Litauen), Chams Sulayman aus Betzdorf (Syrien) und Angelika Thiessen aus Breitscheidt (Russland) eingebürgert.

Landrat Lieber hieß die neuen deutschen Staatbürger im Kreis Altenkirchen herzlich willkommen und beglückwünschte die Neubürger: „Mit diesem Schritt haben Sie zum Ausdruck gebracht, dass Sie sich mit unserem Land, unserem politischen und gesellschaftlichen System sowie mit unserer Wertevorstellung identifizieren. Sie haben mit der Einbürgerung gezeigt, dass Sie gerne in unserem Land leben und ein Teil dieser Gesellschaft sein oder werden wollen mit allen Rechten und Pflichten.“

http://www.kreis-altenkirchen.de

Erstmals offizielle Feier zur Einbürgerung – LICHTENBERG

18. September 2012

LICHTENBERG – 17.09.12
morgenpost.de, Quelle: rg

Bürgermeister Andreas Geisel (SPD) richtet die erste Einbürgerungsveranstaltung des Bezirks aus. Am 18. September werden um 17 Uhr im Ratssaal an der Möllendorffstraße feierlich die Urkunden überreicht.

Alle Lichtenberger, die 2012 eingebürgert wurden, sind eingeladen. Ende Juni lebten in Lichtenberg 40.174 Migranten aus 140 Ländern, darunter 19.243 mit deutschem Pass.

http://www.morgenpost.de/bezirke/lichtenberg/article109284522/Erstmals-offizielle-Feier-zur-Einbuergerung.html

“Menschenschicksale – Die Deutsche Staatsangehörigkeit im Dritten Reich”

30. August 2012

Vom 3. bis 30. September 2012 ist im Bundesministerium des Innern die Ausstellung “Menschenschicksale” zu sehen.
Die Ausstellung


Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist für die Wiedereinbürgerung von im Ausland lebenden ehemaligen Deutschen, denen in der Zeit des Nationalsozialismus die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihren Abkömmlingen zuständig. Im Rahmen dieser staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung werden den Mitarbeitern des BVA in ihrer täglichen Arbeit die Einzelschicksale der Verfolgung durch die Behörden des „Dritten Reiches“ vor Augen geführt. Die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung besteht seit 1949 (Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes).

Hieraus entstand dann der Gedanke, diese Thematik mit ihrem sensiblen Inhalt einem breiteren Publikum zu zeigen. Aus vielen Originaldokumenten wurde daher diese Ausstellung zusammengestellt.
Menschenschicksale

Nach der sogenannten „Machtergreifung“ Hitlers am 30. Januar 1933 wurde schon bald das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 14. Juli 1933 erlassen, um die „rassenpolitischen“ Ziele durchzusetzen.

Ziel der Ausbürgerungsmaßnahmen dieses Gesetzes waren die in der Weimarer Republik eingebürgerten Juden und die im Ausland lebenden politischen Flüchtlinge.

Die auszugsweise dargestellten Einzelschicksale zeigen eindringlich den nationalsozialistischen Rassenwahn und die staatliche Willkür. Die amtlichen Entscheidungen ergingen unter dem prägenden Einfluss der NSDAP nach deren Vorgaben. Die Ausstellung soll den menschenverachtenden und rücksichtslosen Missbrauch des Staatsangehörigkeitsrechts durch die nationalsozialistischen Machthaber aufzeigen.
Schicksale prominenter Personen

Unter den von den Nationalsozialisten Verfolgten befinden sich auch viele Prominente, die aufgrund ihrer kritischen Einstellung zum Regime, ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung ausgebürgert wurden. Die Ausstellung des Bundesverwaltungsamtes dokumentiert u. a. die Verfolgung von:

Bertolt Brecht
Bertold Brecht

wurde der Vorwurf gemacht ein “deutschfeindlicher” Dichter zu sein

Lilian Harvey
Lilian Harvey

verhalf jüdischen Künstlerfreunden zur Flucht

Albert Einstein
Albert Einstein

war jüdischer Abstammung
“Menschenschicksale – Die Deutsche Staatsangehörigkeit im Dritten Reich”

Windowsmediaplayer
Media Player (wmv)

Termine

Ausstellung:
vom 3. – 30. September 2012

Eröffnung:
Am 3. September 2012
ab 15 Uhr

- Woche der Sprache und des Lebens
- Lesung mit Christoph Ernst
- Diskussion mit einer Zeitzeugin Inge Deutschkron

Kontakt

Wir informieren Sie gerne über die größe und Beschaffenheit der Ausstellung, die kostenlos angeboten, aufgebaut und wieder abgeholt wird.

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Ansprechparner:
Lothar Schulz
Lothar.Schulz@bva.bund.de
Telefon: +49 (0) 22899 358-4173
Telefax: +49 (0) 22899 358-2846

Datum
30.08.2012

Ich habe mich immer als Deutscher gefühlt

19. August 2012

Von Claudia Roberz, Euskirchen.
rundschau-online.de
Endlich deutscher Staatsbürger:Paulo Jesus Pinto erhielt am Donnerstagmorgen die Einbürgerungsurkunde. Foto: Roberz

Endlich deutscher Staatsbürger:Paulo Jesus Pinto erhielt am Donnerstagmorgen die Einbürgerungsurkunde. Foto: Roberz

Paulo Jesus Pinto, vor 37 Jahren in Euskirchen geboren, ist seit dem 16. August als deutscher Staatsbürger anerkannt. Der CDU-Ratsherr ist Sohn portugiesischer Eltern und wird seine portugiesische Staatsbürgerschaft ebenfalls behalten.

„Ich habe die Urkunde gerade bei der Stadtverwaltung abgeholt und den Personalausweis beantragt.“ Paulo Jesus Pinto, vor 37 Jahren in Euskirchen geboren, ist seit dem 16. August als deutscher Staatsbürger anerkannt. Der CDU-Ratsherr ist Sohn portugiesischer Eltern und wird seine portugiesische Staatsbürgerschaft ebenfalls behalten.

„Ich habe mich immer als Deutscher gefühlt – und als Euskirchener Junge. Deutschland ist und bleibt meine Heimat“, sagt der 37-Jährige und strahlt dabei über das ganze Gesicht. 1971 kam Paulo Pintos Vater nach Euskirchen, arbeitete zunächst bei der Baufirma Schleiffer, später im Eisenwerk Brühl. Pintos Mutter folgte ihrem Mann 1973 und fand bei der Firma Schewe eine Anstellung. Ein Jahr später erblickte Paulo Pinto im Euskirchener Marien-Hospital das Licht der Welt. Der kleine Paulo besuchte die Franziskusschule, machte später auf der Nordschule seinen Abschluss und absolvierte eine Lehre als Verkäufer. Seit zwei Jahre ist Pinto als selbstständiger Unternehmensberater in der Kreisstadt tätig. Und er ist für die CDU Stadtverordneter im Euskirchener Stadtrat.

Vereinfachtes Verfahrenfür die EU-Bürger

„In der Gemeindeordnung ist das so geregelt. Wir dürfen die Räte wählen und uns als Ausländer auch zur Kandidatur aufstellen lassen“, erklärt Pinto. Doch was für die Städte und Gemeinden gilt, hat weder für Landtags- noch für Bundestagswahlen Gültigkeit. „Das war, neben meinem ganz persönlichen Gefühl, Deutscher zu sein, ein wichtiger Grund, warum ich die Einbürgerung beantragt habe“, so Pinto. Schließlich habe er als ausländischer Mitbürger die gleichen Pflichten wie ein Deutscher. Da wolle er auch die gleichen Rechte haben. Die Einbürgerung von in Deutschland lebenden Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft ist seit der Neufassung des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 für Mitglieder der EU-Staaten vereinfacht worden. „Jetzt erhalten auch Kinder dieser Migranten, die in Deutschland geboren werden, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft“, erläutert Paulo Pinto. Bei seiner Geburt 1974 war das noch wesentlich schwieriger.

Dass Pinto keinen Sprachtest absolvieren müsse, war für die Behörden offensichtlich. Der Euskirchener spricht ein akzentfreies Deutsch – und gerne auch mal Euskirchener Platt. „Aber einen guten Leumund sollte man schon haben, wenn man eingebürgert werden will“, sagt der Kommunalpolitiker. Für andere Portugiesen in Paulo Pintos Bekanntenkreis komme die Einbürgerung, zumindest derzeit, nicht infrage. „Sie fragten mich, was Deutschland denn für mich getan habe. Aber wenn ich sie dann fragte, was Portugal für sie getan habe, dann erntete ich vielsagendes Schweigen“, berichtet Pinto.

Unterstützung erfährt der junge Mann in seiner Entscheidung jedoch von seinen Eltern. „Meine Mutter lässt auf Deutschland nichts kommen. Auch für meine Eltern ist Deutschland zur Heimat geworden. Sie würden nie daran denken, wieder nach Portugal zu gehen.“ Nur ihre Urlaube verbringe die Familie immer noch in ihrer alten Heimat.

Obwohl sich Pinto Zeit seines Lebens als Deutscher fühlte, bekam er immer wieder zu spüren, dass andere dies nicht so sahen. „Mit dem Namen Jesus Pinto war schnell klar, dass ich Migrationshintergrund habe.“ Und das, obwohl Paulo Pinto die „typisch deutschen Tugenden“ wie Ordnungsliebe oder Pünktlichkeit völlig verinnerlicht hat. „Da fühle ich mich manchmal wirklich sehr deutsch.“
http://www.rundschau-online.de/euskirchen/einbuergerung-ich-habe-mich-immer-als-deutscher-gefuehlt,15185862,16912112.html

Deutsch werden mittels Ratenzahlung

15. August 2012

http://www.wa.de/15.08.12, Stadt Hamm
HAMM – Die Stadt will mehr Einwanderer dazu bewegen, sich einbürgern zu lassen. Migranten sollten ermutigt werden, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen, sagte Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann bei der Vorstellung einer entsprechenden Kampagne.

Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann (Mitte) stellte die Einbürgerungsoffensive der Stadt vor.

Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann (Mitte) stellte die Einbürgerungsoffensive der Stadt vor.

Die fällige Gebühr von 255 Euro pro Person solle dafür auch in Raten zahlbar sein.

Im punkto Einbürgerung sieht Hamm sich als Vorreiter. 2011 hätten hier 387 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, sagte Wolfgang Müller, Leiter des Amtes für soziale Integration. Das sei ein Plus von 22 Prozent, der Zuwachs liege deutlich über dem Landes- und Bundesschnitt.

Es gebe jedoch Hürden für die Einwanderung, sagte Hunsteger. Die würden zum Teil von den Herkunftsländern aufgebaut, die sich unter Umständen viel Zeit damit ließen, Menschen aus ihrer Staatsbürgerschaft zu entlassen und dafür auch noch ordentliche Gebühren kassierten.

Andere Hürden stelle die Bundesrepublik auf, in dem sie selbst Gebühren für die Einbürgerung vorschreibe, sagte Hunsteger. Er sei damit nicht glücklich. Für manche Immigranten seien diese Geldbeträge ein ernstes Problem; die Stadt wolle ihnen entgegenkommen, indem sie Ratenzahlungen akzeptiere.

255 Euro kostet die Einbürgerung für einen Erwachsenen, bestätigt das Bundesinnenministerium; 51 Euro sind es für ein Kind. Das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes von 1999 schreibe einen „kostendeckenden Betrag“ vor. Bei öffentlichem Interesse, sagt ein Ministeriumssprecher, könnten die Kommunen aber auch eine Gebührenbefreiung gewähren.

Potenzial für weitere Einbürgerungen dürfte Hamm haben: Rund 20.500 ausländische Staatsbürger leben in der Stadt, das entspricht 11,5 Prozent der Bevölkerung. Die größte Gruppe stellen mit 17.300 Personen die Türken.

Hunsteger und Müller betonten, dass die Einbürgerung Vorteile für Individuum und Gesellschaft biete: Sie fördere die Identifikation mit dem Gemeinwesen und das bürgerschaftliche Engagement; dem Einzelnen biete sie das Wahlrecht, die Reisefreiheit in der Europäischen Union und Vorteile in Beruf und Unternehmertätigkeit.

Die Stadt will nun mit einem Einbürgerungsfilm, Sprechstunden bei Migrantenorganisationen, Plakaten und Kino-Spots für die Einbürgerung werben. Festhalten will die Stadt auf jeden Fall an den Einbürgerungsfeiern. Das Überreichen der Einbürgerungsurkunde werde von den Einwanderern als feierlicher Akt empfunden, sagte Hunsteger. – jf

http://www.wa.de/nachrichten/hamm/stadt-hamm/stadt-hamm-will-einbuergerung-erleichtern-deutsch-werden-mittels-ratenzahlung-2460149.html


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