Benachteiligung der Asylbewerber unter den Hartz IV-Empfängern
Aus den Medien überrollten uns vor Kurzem jede Mengen Meldungen, dass Asylbewerber unter den Hartz IV-Empfängern in Deutschland besonders benachteiligt sind. Und so lautete auch das entsprechende Urteil: Hartz IV und Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig!
Dieser Artikel wurde am 24. Februar 2010 um 13:12 veröffentlicht und ist unter Gerichtsurteile abgelegt. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen.
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