Archiv für 31. März 2010

“Doppelstaatsbuergerschaft ” in den EU-Ländern

31. März 2010

“Mehrstaatigkeit” in den EU-Ländern – die vollständige Liste

Zusammengestellt von thh1 am 31.03.10 13:38

Belgien
Seit dem 28. April 2008 bedeutet die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft nicht mehr den Verlust der belgischen.

Bulgarien
Bulgarien ermöglicht die doppelte Staatsbürgerschaft.

Dänemark
Dänemark erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen.

Estland
Wer durch Geburt die estnische Staatsangehörigkeit erworben hat, kann diese nach estnischem Recht nicht verlieren. Daher ist die doppelte Staatsangehörigkeit in Estland möglich, obwohl sie das Gesetz eigentlich nicht vorsieht. Das gilt nicht für Personen, die in Estland eingebürgert worden sind. Ihnen kann die Staatsangehörigkeit entzogen werden.

Finnland
Das finnische Staatsangehörigkeitsgesetz von 2003 ermöglicht die Mehrstaatigkeit im Verhältnis zu anderen EU-Staaten. (http://www.helsinki.diplo.de/Vertretung/…__Deutsche.html)

Frankreich
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist in Frankreich seit 1973 gestattet.

Griechenland
Die griechische Staatsangehörigkeit geht bei Annahme der deutschen nicht verloren. (http://www.helleniccomserve.com/foreigncitizenship.html)

Irland
Die Republik Irland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft generell. (http://www.citizensinformation.ie/catego…ish_citizenship)

Italien
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist in Italien möglich.

Lettland
Doppelte Staatsangehörigkeit ist in Lettland nicht vorgesehen.

Litauen
Das litauische Staatsangehörigkeitsgesetz erfordert die Aufgabe der litauischen Staatsangehörigkeit, wenn eine andere Staatsangehörigkeit angenommen wird.

Luxemburg
Seit 2009 ermöglicht Luxemburg die doppelte Staatsbürgerschaft. (http://washington.mae.lu/en/Visa-Consular/Dual-citizenship)

Malta
Mehrstaatigkeit ist auf Malta seit dem Jahr 2000 kein Problem mehr. (http://www.mfa.gov.mt/Library/Citizenshi…es/CEA4-DUA.pdf)

Niederlande
Die Niederlande beschränken die doppelte Staatsangehörigkeit, allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen.

Österreich
Ein Österreicher, der eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, verliert automatisch seine österreichische Staatsangehörigkeit. Eine Genehmigung zur Beibehaltung kann von den österreichischen Behörden erteilt werden. Allerdings ist es sehr schwierig, diese Genehmigung zu erhalten.

Polen
Polnische Staatsbürger verlieren diese bei Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nicht.

Portugal
Portugal erlaub die doppelte Staatsangehörigkeit.

Rumänien
Das rumänische Recht sieht keinen Verlust der rumänischen Staatsangehörigkeit auf Grund der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit vor.

Schweden
Mehrstaatigkeit ist in Schweden erlaubt. (http://www.migrationsverket.se/info/290_en.html)

Slowakei
Wer durch Geburt die slowakische Staatsangehörigkeit erworben hat, kann diese nach slowakischem Recht nicht gegen seinen Willen verlieren. Daher ist die doppelte Staatsangehörigkeit in der Slowakei möglich. Das gilt nicht für Personen, die in Estland eingebürgert worden sind. Ihnen kann die Staatsangehörigkeit entzogen werden.

Slowenien
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist in Slowenien generell erlaubt.

Spanien
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, muss die spanische nicht mehr aufgeben. (http://www.auswandern.com/Doppelte_Staat…chen.229.0.html)

Tschechien
Wer eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, verliert in der Regel seine tschechische. Ausnahme: Wer die andere Staatsangehörigkeit annimmt, weil er mit einer/einem Angehörigen des anderen Staates verheiratet ist, darf seine tschechische Staatsangehörigkeit behalten.

Ungarn
Die ungarische Staatsangehörigkeit kann nicht gegen den Willen des Staatsangehörigen aberkannt werden. Daher ist doppelte Staatsangehörigkeit möglich.

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Die britische Staatsangehörigkeit bleibt bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit erhalten.

Zypern
Zypern akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft.

Schweiz
Die Schweiz erlaubt Mehrstaatigkeit. (http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/them…010.html#a_0010)

thh1 am 31.03.10 13:38

www.einbuergern.de


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