2.673 Asylanträge im März 2010

Bundesministerium des Innern: Pressemitteilung, Veröffentlicht am 13.04.2010 Thema: Asyl und Zuwanderung

Im März 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.673 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 312 Personen (13,2 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2009 stieg die Zahl der Asylbewerber um 678 Personen (34,0 Prozent).

681 Personen erhielten im März 2010 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (20,3 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 247 Personen (7,3 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2010 2.673 Personen (Vormonat 2.361 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 312
(13,2 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (März 2009: 1.995 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im März 2010 um 678 (34,0 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im März 2010 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land Januar Februar März
1. Afghanistan 469 471 408
2. Irak 552 461 379
3. Serbien 68 75 157
4. Kosovo 83 114 148
5. Iran 156 144 141
6. Türkei 112 90 134
7. Somalia 44 38 103
8. Syrien 84 74 93
9. Russische Föderation 92 106 89
10. Indien 56 60 78

Neben den 2.673 Erstanträgen wurden im März 2010 618 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

Im März 2010 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.363 Personen (Vormonat: 3.016) entschieden.

Insgesamt 681 Personen (20,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 58 Personen (1,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 623 Personen (18,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im März 2010 bei 247 Personen (7,3 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.630 Personen (48,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 805 Personen (23,9 Prozent).

II.Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis März 2010 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis März 2010 haben insgesamt 7.865 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (6.478 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 1.387 Personen (22,4 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis März 2010:

Nr. Land
1. Irak 1.444 Personen
2. Afghanistan 1.379 Personen
3. Iran 442 Personen
4. Kosovo 359 Personen
5. Türkei 338 Personen
6. Serbien 302 Personen
7. Russische Föderation 288 Personen
8. Syrien 259 Personen
9. Vietnam 230 Personen
10. Indien 195 Personen

Neben den 7.865 Erstanträgen wurden insgesamt 1.444 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis März 2010 hat das Bundesamt 8.698 Entscheidungen (Vorjahr: 6.635) getroffen.

Insgesamt 1.672 Personen (19,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 149 Personen (1,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.523 Personen (17,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis März 2010 bei 596 Personen (6,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.249 Personen (48,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 2.181 Personen (25,1 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende März 2010 23.477, darunter 19.384 Erstanträge und 4.093 Folgeanträge (Vormonat: 23.396 anhängige Verfahren, davon 19.372 Erst- und 4.024 Folgeanträge).

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