Archiv für März 2012

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

27. März 2012

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip “eine Person – ein Pass”, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Erscheinungsdatum 20.03.2012
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/03/reisepass.html

Kein Verwertungsverbot bei Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. BVerwG 5 C 1.11 – Urteil vom 20. März 2012

27. März 2012
Nr. 23/2012 BVerwG 5 C 1.11 20.03.2012

Kein Verwertungsverbot bei Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

Bei der Entscheidung über die Einbürgerung darf das Verhalten eines Ausländers berücksichtigt werden, das Gegenstand eines eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens war. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der seit über zwanzig Jahren in Deutschland lebende Kläger ist türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit. Im März 1989 leitete die Generalbundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Dem Kläger wurde vorgeworfen, für die als terroristische Vereinigung eingestufte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) von 1988 bis Februar 1994 Pässe gefälscht zu haben. Im August 1994 stellte die Generalbundesanwaltschaft das Verfahren wegen geringer Schuld ein. Die beklagte Stadt Köln lehnte den im Juli 1997 gestellten Einbürgerungsantrag gleichwohl mit der Begründung ab, der Kläger sei ein aktives hochrangiges Mitglied der PKK. Widerspruch, Klage und Berufung blieben ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat ausgeführt, die Einbürgerung sei kraft Gesetzes (nach § 11 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 und 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG*) ausgeschlossen, weil der Kläger durch sein Verhalten extremistische Bestrebungen unterstützt habe. Er habe auch nicht glaubhaft gemacht, sich von der früheren Unterstützung der PKK abgewandt zu haben. Das Verwertungsverbot des Bundeszentralregistergesetzes (§ 51 Abs. 1 BZRG**) stehe einer Berücksichtigung des früheren Verhaltens im Einbürgerungsverfahren nicht entgegen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Das weit gefasste registerrechtliche Verwertungsverbot (des § 51 Abs. 1 BZRG) ist grundsätzlich auch bei der Entscheidung über einen Einbürgerungsantrag zu beachten. Eine Ausnahme von diesem Verbot ist nur in den im Bundeszentralregistergesetz ausdrücklich geregelten Fällen (hier insbesondere des § 52 Abs. 1 Nr. 1 BZRG***) zulässig. Allerdings erstreckt sich das Verwertungsverbot von vornherein nur auf solche Taten, wegen deren der Ausländer – anders als hier – strafrechtlich verurteilt wurde. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens hindert die Verwertung der zugrunde liegenden Tat nicht.

BVerwG 5 C 1.11 – Urteil vom 20. März 2012

Vorinstanzen:
OVG Münster, 19 A 1491/05 – Urteil vom 14. Dezember 2010 -
VG Köln, 10 K 9650/03 – Urteil vom 23. Februar 2005 -

* § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG lautet auszugsweise:

“Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen … den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind … oder die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, es sei denn, der Ausländer macht glaubhaft, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat, …”

** § 51 Abs. 1 BZRG lautet:

“(1) Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.”

*** § 52 Abs. 1 Nr. 1 BZRG lautet:

“(1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden,
wenn
1. die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder eine Ausnahme zwingend gebietet, …”

Das lange Warten auf den deutschen Pass – Hamburg

8. März 2012

Mit einer großen Kampagne warb der Senat für die schnelle Einbürgerung. Da aber kaum mehr Personal eingestellt wurde, kommt es zu langen Wartezeiten.

welt.de | Autor: Eva Eusterhus| 02.03.2012

Einen vergleichbaren Aufruf gab es bundesweit noch nicht, und so stand es in den Sternen, ob die von Bürgermeister Olaf Scholz ausgerufene Einbürgerungskampagne tatsächlich ihr Ziel erreichen würde. Knapp drei Monate nach dem Start ist jedoch klar: Die Idee geht auf. Allerdings ist der Rücklauf so stark, dass es nun zu Bearbeitungsengpässen im dem Einbürgerungsamt kommt.

Einbürgerungsfeier im Hamburger Rathaus
Foto: Bertold Fabricius/Pressebild.de/Bertold Fabricius Bürgermeister Olaf Scholz überreicht einer Migrantin ihre Einbürgerungsurkunde. Mit einer großen Kampagne warb der Senat für die deutsche Staatsbürgerschaft

Zwar wurden die bürokratischen Hürden gesenkt und die Bearbeitung vereinfacht, indem die Mitarbeiter die Anträge – sofern alle Unterlagen vorliegen – eigenständig genehmigen dürfen. Doch reicht die Personalstärke nicht aus, um dem hohen Aufkommen von Anträgen Herr zu werden. Antragsteller warten im Durchschnitt 10,6 Monate auf eine Einbürgerungsurkunde.

219 Anträge auf Einbürgerung

In der Ausländerabteilung des Einwohner-Zentralamtes sind eigens für die Einbürgerungsinitiative fünf zusätzliche Mitarbeiterinnen eingestellt worden. Sie führten seit dem Beginn der Kampagne 1176 Gespräche mit Beratung suchenden Migranten. Daraus gingen 219 Anträge auf Einbürgerung hervor von Zuwanderern, die Deutsche werden wollen – was für die Betroffenen einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeutet. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Auftakt. Allerdings wird die Arbeit immer mehr“, sagt Ralph Bornhöft, Leiter des Einwohner-Zentralamtes.

Einbürgerung
Foto: Bertold Fabricius/Pressebild.de/Bertold Fabricius Zwei Männer bei einer Einbürgerungsfeier im Rathaus

Der Hamburger Senat möchte im Rahmen einer großen Einbürgerungsinitiative möglichst viele in der Hansestadt lebende Migranten dazu bewegen, deutsche Staatsbürger zu werden. Die rund 137.000 Ausländer, die die Voraussetzungen dafür erfüllen könnten, erhalten nach und nach Post von Bürgermeister Olaf Scholz.

Unter den etwa 1,8 Millionen Hamburgern sind 164.000 Bürger mit Migrationshintergrund, die bereits über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Hinzu kommen weitere 236.000 Menschen, die hier leben, aber einen ausländischen Pass haben.

11 Monate Wartezeit für Migranten

Zu der Senatsinitiative gehört auch, dass die Verfahren verkürzt werden – nach Möglichkeit auf drei Monate, wie Scholz und sein Innensenator Michael Neumann zum Auftakt der Kampagne im Dezember angekündigt hatten. Davon ist man allerdings noch weit entfernt. „Eine Einbürgerung innerhalb von drei Monaten ist sehr ambitioniert“, sagt der Leiter des Einwohner-Zentralamtes, Ralph Bornhöft. Zwar habe man sich in den vergangenen Jahren bei der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer verbessern können – von 17 auf nun knapp elf Monate Wartezeit. Doch eine deutliche Verkürzung sei ohne personelle Verstärkung nicht zu leisten.

Einbürgerung Hamburg
Foto: Marcelo Hernandez Osmar Kimil hält den deutschen Pass schon in den Händen. Der in der Türkei geborene Unternehmer lebt seit 1971 in Hamburg

Laut der internen Aufstellung im Vorfeld der Haushaltsberatungen spricht sich der Leiter des Amtes für die Einstellung fünf weiterer Mitarbeiter aus. Doch nicht allein die – angesichts des Ansturms – dünne Personaldecke ist für die lange Dauer der Verfahren verantwortlich. Bei den Erstgesprächen verfügt der Großteil der Bewerber nicht über alle notwendigen Papiere. Dazu zählen zum Beispiel ein B1-Deutsch- oder Integrationskurs-Zeugnis, ein bestandener Einbürgerungstest und die Urkunde, die bestätigt, dass sich der Bewerber bereits ausbürgern ließ.

Die fehlenden Unterlagen können zwar nachgereicht werden, viele kommen dem nicht schnell nach, was sich ebenfalls negativ auf die Bearbeitungsdauer auswirkt. Zudem haben die Sachbearbeiter keinen Einfluss darauf, wie zügig die Ausbürgerungsanträge in den jeweiligen Konsulaten bearbeitet werden.

Den deutschen Pass gibts für 255 Euro

Beim Anschreiben der Personen geht man alphabetisch vor: Bisher ist man erst bei B angelangt, was auch damit zusammenhängt, dass unter den ersten beiden Buchstaben des Alphabets besonders viele Nachnamen von Ausländern fallen. Mittlerweile wurden 12.000 Briefe verschickt.

Einbürgerung
Foto: dpa-infografik GmbH/DPA 101 600 Ausländer haben im Jahr 2010 einen deutschen Pass bekommen. Das waren 5,7 Prozent mehr als im Jahr davor

Post erhalten jeden Monat nur 3500 Migranten.

Eine Einbürgerung kostet einen erwachsenen Antragsteller 255 Euro. Gut angenommen wird eine Art Einbürgerungsrabatt: Möchte der Bewerber auch seine minderjährigen Kinder einbürgern lassen, kostet ihn dies pro Kind nur 55 Euro. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass der Entschluss, sich einbürgern zu lassen, nicht nur von einer Person, sondern für die gesamte Familie gefällt wird.

Knapp zwölf Wochen nach dem Auftakt der Kampagne bekommt auch die Hamburger Volkshochschule die Auswirkungen zu spüren. So verzeichnet man dort einen Ansturm auf die Einbürgerungstests. „Wir arbeiten daran, das Angebot zu vergrößern, damit keine langen Wartezeiten entstehen“, sagt Angelina Stern, zuständig für den Bereich Deutsch als Fremdsprache.

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article13900256/Das-lange-Warten-auf-den-deutschen-Pass.html

52 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger erhielten deutsche Staatsbürgerschaft

2. März 2012

Einbürgerung vom 28. Februar 2012 /

29.02.2012 – Im Rahmen einer Feierstunde überreichte Oberbürgermeister Michael Kissel nun 52 ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ihre Einbürgerungsurkunden.

Bild: Die neuen deutschen Staatsbürger Oberbürgermeister Michael Kissel (vorne links) freut sich mit den eingebürgerten Mitbürgerinnen und Mitbürgern

Am Dienstag, 28. Februar erhielten 52 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus 14 verschiedenen Nationen die deutsche Staatsbürgerschaft. Die feierliche Übergabe der Urkunden durch Oberbürgermeister Michael Kissel erfolgte am Nachmittag im Ratssaal des Wormser Rathauses.

“Dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt haben, ist ein Zeichen dafür, dass Sie Deutschland und Worms als Ihre neue Heimat ansehen und hier Ihre Zukunft gestalten wollen”, freute sich Oberbürgermeister Michael Kissel zu Beginn der Feierstunde über die Bereitschaft der Anwesenden zur dauerhaften Integration.

Eingeleitet wurde der Festakt musikalisch vom Ensemble der Lucie-Kölsch-Jugendmusikschule mit Niklas Geier und Kai Gabel (Violine) sowie Doris Fischer-Volz (Viola) und Reinhard Volz (Violoncello), die das Presto aus dem Streichquartett G-Dur op. 9 Nr. 3 von Joseph Haydn virtuos zu Gehör brachten und dafür großen Beifall ernteten.

Eine ganze Reihe von Voraussetzungen sei zu erfüllen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, erinnerte Michael Kissel an das umfangreiche Antragsverfahren. So müsse ein Anwärter mindestens acht Jahre in der BRD leben, dürfe keine Vorstrafen aufweisen, müsse sich zu den Gesetzen bekennen und die deutsche Sprache beherrschen.

Worms sei eine weltoffene Stadt, machte der OB deutlich. Der Stadt sei es immer dann gut gegangen, wenn viele Kulturen friedlich zusammen gelebt und Interesse füreinander gezeigt hätten. Dies sei in vergangenen Zeiten so gewesen und gelte auch für die Gegenwart.

„Die kulturelle Vielfalt hat in Worms eine lange Geschichte und dies sehen wir als Reichtum“, betonte Michael Kissel. Inzwischen zum Zuwanderungsland geworden, brauche Deutschland mehr denn je qualifizierte Arbeitskräfte aus aller Welt, um im globalen wirtschaftlichen Wettbewerb bestehen zu können, verdeutlichte der OB die Notwendigkeit, sich für andere Kulturen zu öffnen.

„Und wenn diese Menschen offen sind für die deutsche Kultur und auch Bereitschaft zeigen, am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen, so ist dies eine gute Basis für eine erfolgreiche und glückliche Zukunft in Deutschland“, sagte Michael Kissel und ermunterte die neuen deutschen Mitbürger, sich auch ehrenamtlich zu engagieren.

Mit der deutschen Staatsbürgerschaft ist auch das Wahlrecht verbunden. „Sie haben die Möglichkeit, von nun an die Demokratie in unserem Land und in unserer Stadt mitzubestimmen und sind mit der Aushändigung der deutschen Staatsbürgerschaftsurkunde auch Bürger der Europäischen Union“, gab der Stadtchef den neuen deutschen Staatsbürgern mit auf den Weg, die an diesem Nachmittag ihr persönliches Ziel nach vielen Hürden erreicht hatten.

Die Einbürgerung in einem feierlichen Rahmen geht zurück auf eine Initiative des Ministeriums des Innern und für Sport, das den Landkreisen und den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz eine einheitliche Verfahrensweise bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunden vorgeschlagen hatte. Mit dieser Regelung soll der besondere Stellenwert dieser Amtshandlung verdeutlicht werden.

http://www.worms.de/deutsch/rathaus/stadtnachrichten/nachrichten/01486_Einbuergerungen.php


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