Archiv für die Kategorie ‘EU-Einbürgerung’

Mehr Migranten sollen Deutsche werden – Kampagne von Grün-Rot Stuttgart

15. Juni 2012

ral, 12.06.2012 07:29 Uhr

Stuttgart – Der deutsche Pass soll für Einwanderer attraktiver werden, findet die grün-rote Landesregierung und startet eine Einbürgerungskampagne. Baden-Württemberg hat nach Darstellung von Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) Nachholbedarf. Im Jahr 2011 ließen sich laut Statistischem Landesamt im Südwesten von 1,309 Millionen Ausländern 14 200 einbürgern, das sind 1,08 Prozent.

Die höchste Einbürgerungsquote habe Hamburg mit 2,19 Prozent, gefolgt von Schleswig-Holstein und Hessen mit 2,1 beziehungsweise 2,04 Prozent, sagte Öney. Der Südwesten ist Schlusslicht vor Sachsen und Brandenburg. Doch gegenüber 2010 habe sich die Einbürgerungsquote in Baden-Württemberg um elf Prozent erhöht. „Diese positive Entwicklung wollen wir weiter vorantreiben und die politische Teilhabe verbessern“, sagte Öney. Mit der Kampagne wolle das Land klarmachen, „Ausländer sind als Bürger erwünscht, wir wollen sie einladen zur Einbürgerung“.

Bilkay Öney macht sich als Integrationsministerin dafür stark, dass mehr ausländische Mitbürger sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bemühen. Foto: dpa
Bilkay Öney macht sich als Integrationsministerin dafür stark, dass mehr ausländische Mitbürger sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bemühen. Foto: dpa

Auch die CDU begrüßt die Kampagne

Interesse hat Gisela Erler, die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, bereits ausgemacht. Viele Ausländer wollten gerne an der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 teilnehmen, berichtet sie. „Die ausländischen Mitbürger gestalten die Gesellschaft aktiv mit“, betonte Erler. Die Einbürgerung sei ein logischer Schritt, wenn die ausländischen Mitbürger „den sozialen Mehrwert von Engagement und Bürgerbeteiligung selbst erfahren“. Für die CDU begrüßte die Landtagsabgeordnete Katrin Schütz die Kampagne. Sie betonte jedoch, die Einbürgerung stehe nicht am Anfang, sondern am Ende des Integrationsprozesses. „Die Kampagne soll sich an die richten, die Deutschland als Heimat für die Zukunft sehen“, sagte Schütz. Sie sitzt ebenso wie Frieder Birzele, der Vorsitzende des Volkshochschulverbandes, in der Jury des Ideenwettbewerbs zur Kampagne. Die Volkshochschulen sind laut Birzele der größte Anbieter von Integrationskursen und Kooperationspartner des Wettbewerbs. Gesucht werden ein origineller Slogan sowie ein einprägsames Motiv. Der Wettbewerb läuft bis 15. August. Teilnehmen können einzelne Bürger, aber auch Schulklassen oder Vereine. // Unterlagen zum Wettbewerb unter
www. integrationsministerium-bw.de

Grüne: Einbürgerung von Flüchtlingskindern erleichtern

16. Mai 2012

Die Grünen wollen die Einbürgerung von in Bremen aufgewachsenen Flüchtlingskindern erleichtern. Die konkreten Forderungen erläutert der innenpolitische Sprecher Björn Fecker im Video-Interview von Patrick Köpke.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

27. März 2012

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip “eine Person – ein Pass”, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Erscheinungsdatum 20.03.2012
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/03/reisepass.html

Handball: Berliner Pevnov erhält deutschen Pass

13. Januar 2012

handelsblatt.com, 12.01.2012,

Evgeni Pevnov vom Handball-Bundesligisten Füchse Berlin hat die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Der Russe hatte die Einbürgerung im vergangenen Sommer beantrag.

Quelle: SID
Frisch gebackener deutscher Staatsbürger: Pevnov Quelle: SID
Frisch gebackener deutscher Staatsbürger: Pevnov Quelle: SID

Köln (SID) – Evgeni Pevnov vom Handball-Bundesligisten Füchse Berlin hat die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Der Russe hatte die Einbürgerung im Sommer beantragt und bekam am Donnerstag seine Papiere. “Es ist ein tolles Gefühl, jetzt den deutschen Pass zu haben”, sagt Pevnov. Der Kreisläufer ist in Deutschland aufgewachsen.

“Ich freue mich das Evgeni Pevnov nun die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Wenn er in der Liga weiter zu konstanten Leistungen findet, hat er auch die Möglichkeit, in Richtung Nationalmannschaft zu blicken”, sagte Füchse-Geschäftsführer Bob Hanning.

http://www.handelsblatt.com/handball-berliner-pevnov-erhaelt-deutschen-pass/6061270.html

Die Stadt Herne lud zum „Großen Einbürgerungsempfang”. Wie die in Herne geborene 22-jährige Studentin den Tag ihrer Einbürgerung erlebte.

3. Januar 2012

Zeynep ist jetzt Neu-Deutsche

Jonas Erlenkämper,  15.12.2011 | 18:14 Uhr

Zeynep ist jetzt Neu-Deutsche
Einbürgerungsempfang im Rathaus: OB Horst Schiereck überreichte ausgewählten Gästen die Einbürgerungsurkunde. Foto: Olaf Ziegler / WAZ FotoPool

Die Stadt lud zum „Großen Einbürgerungsempfang. Wie die in Herne geborene 22-jährige Studentin den Tag ihrer Einbürgerung erlebte.

Als der Wecker morgens klingelte, spürte sie sofort so ein komisches Gefühl im Bauch. Zeynep Konak lag in ihrem Zimmer zu Hause in Eickel und wusste, was für ein Gefühl das war – vor einer wichtigen Klausur hat sie das auch. Nur dass an diesem Tag gar keine Klausur anstand. Konak war trotzdem aufgeregt. Ein paar Stunden noch, dann würde sie endlich deutsche Staatsbürgerin sein – als erstes Mitglied ihrer Familie überhaupt.

Das Gefühl flaute auch nach dem Frühstück nicht ab. Eigentlich wollte sie nach Buer fahren. Dort, an der Fachhochschule Gelsenkirchen, studiert sie Facility Management, also Gebäude-Verwaltung. Aber das Bauchgrummeln war zu stark. Den Lern-Tag an der FH ließ sie sausen.

Zeynep Konak ist 22 Jahre alt. Eine junge Frau mit strahlenden Augen, die gerne lacht. Sie trägt Kopftuch, ist aber bestens integriert: Konak spricht akzentfrei Deutsch, wirkt selbstbewusst, sie wird es mal besser haben als ihre Eltern. Das triste Dezemberwetter war ein unwürdiger Rahmen, denn dass sie, das in Herne geborene Kind türkischer Eltern, offiziell Deutsche würde, war für sie etwas ganz Besonderes.

Eigentlich nicht außergewöhnlich. Jeden Monat bekommen Herner aus aller Welt, die den Deutsch-Antrag gestellt haben, ihre Urkunde. Aber einmal im Jahr begrüßt der Oberbürgermeister ein paar von ihnen persönlich – eine Geste: Migranten sind hier willkommen. Das Ganze heißt dann „Großer Einbürgerungsempfang“.

Am Nachmittag war es endlich so weit. Konak saß im großen Sitzungssaal des Herner Rathauses, zusammen mit 15 anderen Männern und Frauen. Sie stammen aus der Türkei, aus Polen, Griechenland, Nigeria, der Dominikanischen Republik und aus Südkorea. Vorne stand Oberbürgermeister Horst Schiereck und rief einen nach dem anderen auf. Zeynep Konak musste lange warten, bis sie endlich ihren Namen hörte. Zügig ging sie Richtung Podium. Schiereck überreichte ihr die Urkunde, las ein paar Stichworte aus ihrem Lebenslauf vor und reichte ihr die Hand. Nach der Zeremonie ein Foto auf der „Hochzeitstreppe“, dann ein Empfang mit kaltem Büfett.

Konak wirkte nun entspannt. Die Aufregung, sie war von ihr abgefallen. Was sie jetzt vorhabe? „Ich will meinen Master im Ausland machen. Als Deutsche geht das viel einfacher.“

Die Nachricht auf: derwesten.de

Staatenlosen die Einbürgerung verweigert

25. März 2011

Frankfurter Rundschau
Jahrelang haben die dänischen Behörden staatenlosen Palästinensern in Widerstreit mit den geltenden UN-Konventionen die Einbürgerung verweigert. Jetzt kostet dieser Justizskandal Integrationsministerin Birthe Ronn Hornbech den Job.


Birthe Ronn Hornbech
Foto: AFP

Der liberale Ministerpräsident Lars Lokke Rasmussen entließ seine 67-jährige Parteikollegin am Dienstag und kündigte eine unabhängige Untersuchungskommission an, die die Missstände im Integrationsministerium ausleuchten soll.

eit 2002 lehnte die Ausländerbehörde die Staatsbürgerschaftsanträge von mindestens 36 staatenlosen Palästinensern ab. Zahlreiche andere bemühten sich gar nicht erst um Einbürgerung, weil sie die Bedingungen dafür wie Sprachkenntnisse, Selbstversorgung und einwandfreies Führungszeugnis nicht erfüllten. Was sie nicht wussten: Diese Bedingungen galten für sie gar nicht. Nach zwei UN-Konventionen, denen Dänemark beigetreten ist, haben junge Staatenlose Anspruch auf die Staatsbürgerschaft des Landes, in dem sie geboren oder aufgewachsen sind. Doch über dieses Recht wurden sie nicht informiert, und jene, die es dennoch versuchten, erhielten abschlägige Bescheide.

Im August 2008 machten Beamte die Ministerin auf die illegale Praxis aufmerksam, wurden jedoch angewiesen, die Staatenlosen weiterhin so zu behandeln wie alle anderen. Anderthalb Jahre später teilte Hornbech dem Parlament mit, dass Anträge fehlerhaft behandelt worden seien, tat dies aber in einer derart verqueren Juristensprache, dass niemand die Zusammenhänge verstand. Erst als die Zeitung Information im Januar die Fälle junger Palästinenser beschrieb, die in ihrem Geburtsland Dänemark staatenlos waren, wurde der Skandal bekannt. Die Betroffenen erhielten die Staatsbürgerschaft, und die Opposition warf Hornbech vor, Gesetze aus politischen Motiven missachtet zu haben.

Die Ministerin verteidigte sich, dass auch schon unter ihren Vorgängern die Konventionen „übersehen“ worden seien, und dass sie Klarheit und Ordnung geschaffen habe. Doch Rasmussen wies Hornbech die Verantwortung für 34 der 36 Fehlentscheidungen zu und hielt ihr überdies vor, das Parlament zu spät informiert zu haben. Im Zweifel hätte sie die Behandlung der Anträge zumindest aussetzen müssen. „Dänemark ist ein Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat muss man den Konventionen folgen“, betonte der Premier und feuerte Hornbech.

Just Hornbech war bei ihrem Amtsantritt 2007 von vielen Oppositionellen gelobt worden, da sie als Garantin für Rechtssicherheit galt. Sie wurden rasch enttäuscht, da sich die Ministerin ihre Politik von der rechten Dänischen Volkspartei diktieren ließ und schwieg, wenn sie kritisiert wurde. Selbst dem Parlamentsausschuss, der sie zu der jüngsten Affäre befragen wollte, verweigerte sie die Auskunft mit der Begründung, sie sei zwar gezwungen, vor dem Ausschuss zu erscheinen, nicht aber, ihm zu antworten.

Die Dänische Volkspartei zog aus der Affäre einen anderen Schluss: Dänemark solle sich aus allen Konventionen zurückziehen, die im Widerspruch zu seiner strengen Ausländerpolitik stehen.

Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Einbürgerungsmitteilungen – Austausch, Fassung vom 07.12.2010

7. Dezember 2010

Langtitel
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Königlich Dänischen Regierung über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen
StF: BGBl. Nr. 40/1964

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1964_40_0/1964_40_0.pdf

Ratifikationstext

Diese Vereinbarung ist gemäß ihrem Punkt 5 am 17. Juli 1963 in Kraft getreten.
*
Text

Durch Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Kopenhagen und dem Königlich Dänischen Ministerium des Äußeren vom 13. Juli/17. Juli 1963 wurde die nachstehende Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Königlich Dänischen Regierung über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen abgeschlossen.

1.

Die beiden Regierungen werden künftig miteinander die Einbürgerung von Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates mitteilen.

Unter Einbürgerung im Sinne dieser Vereinbarung ist auch der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Wiedererlangung zu verstehen.

2.

Der Austausch der Mitteilungen wird in der Weise vollzogen, daß über jeden Fall einer Einbürgerung österreichischerseits eine Mitteilung nach dem Muster der Anlage B (Anm.: Anlage nicht darstellbar) und dänischerseits eine „Mitteilung über die Ausfertigung eines Staatsbürgerschaftsnachweises” (Anlage A 1 oder A 2) (Anm.: Anlagen nicht darstellbar) zweifach ausgefertigt und auf diplomatischem Wege der anderen Regierung übermittelt wird.

3.

Die von den Behörden des anderen Vertragsstaates ausgestellten Personalausweise (Reisepässe, Staatsbürgerschaftsnachweis etc.), die durch die Einbürgerung ungültig werden, sind bei der Einbürgerung einzuziehen und der Mitteilung beizufügen.

4.

Soweit dies ohne größere Schwierigkeiten möglich ist, wird jede der beiden Regierungen der anderen Regierung auf Anfrage darüber Auskunft geben, ob ein näher bezeichneter Staatsangehöriger des anderen Staates in ihrem Staate eingebürgert worden ist oder auf sonstige Weise die Staatsangehörigkeit erlangt hat.

5.

Diese Vereinbarung tritt am Tage des Notenaustausches in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, ist jederzeit kündbar und tritt sechs Monate nach ihrer Kündigung außer Kraft.
*

Anlage A 1

————

Mitteilung über die Ausfertigung eines

Staatsbürgerschaftsnachweises

(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen).
*

Anlage A 2

————

Mitteilung über die Ausfertigung eines

Staatsbürgerschaftsnachweises

(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen).
*

Anlage B

———-

Mitteilung über die Einbürgerung eines

dänischen Staatsangehörigen in Österreich

(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen).

Schwierige Wahlpflicht – Junge Migranten und ihr Pass

22. Oktober 2010

Schwierige Wahlpflicht – Junge Migranten und ihr Pass
Berlin, http://www.swr.de, 19.08.2010
Seit dem 1. Januar 2000 werden in der Bundesrepublik geborene Ausländerkinder automatisch Deutsche. Sie behalten zunächst auch die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern, müssen sich aber später für einen Pass entscheiden. In der Praxis sorgt das für einige Probleme.

Reisepass
Wenn Kenan Araz mit jungen Migranten spricht, ahnen diese oft noch gar nicht, was auf dem Spiel steht. Der Leiter des Aktionsbüros Einbürgerung in Bochum versucht es, dann ganz klar zu sagen: “Du musst Dich entscheiden!” Handeln die jungen Erwachsenen nicht, laufen sie Gefahr, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Doch das ist vielen Migranten gar nicht bewusst.
Seit dem 1. Januar 2000 bekommen Kinder, die in Deutschland geboren werden und deren Elternteile Ausländer sind, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind dann Doppelstaatler auf Zeit. Denn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres müssen sie zwischen dem deutschen Pass und dem ihrer Eltern wählen. Tun sie es nicht, verlieren sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Für vor dem Jahr 2000 geborene Kinder gilt eine Übergangsregel, die 2008 zu greifen begann und die ersten Migrantenkinder vor die Wahl stellte. Bis 2017 sind jährlich zwischen 3000 und 7000 Kinder betroffen – ab 2018 werden es pro Jahr etwa 40 000 sein.
Behörden informieren nicht verlässlich
Eigentlich sollen die Betroffenen von den Ämtern angeschrieben und auf die “Optionspflicht” hingewiesen werden. Doch Araz weiß: “Es gibt Jugendliche, die keinen Hinweis der Behörde bekommen.” Selbst wenn der Brief kommt, verstehen die Adressaten die Tragweite oft nicht. “Die wissen nicht, um was es geht”, sagt Araz. Dabei hängen oft alle Zukunftspläne – vor allem der Job in Deutschland – vom Pass ab.
Migrationsbeauftragte räumt Probleme ein

Maria Böhmer, Staatsministerin im Bundeskanzleramt
Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), räumt in ihrem Bericht zur Lage der Ausländer in Deutschland die Probleme ein. In manchen Fällen habe die Behörde versäumt, den Datensatz zu kennzeichnen – daher wisse sie später nicht, dass ein Kind optionspflichtig ist. Schwierigkeiten gebe es auch bei mehrfachen Umzügen der Betroffenen, insbesondere ins Ausland. “Viele Jugendlichen verstehen die komplizierte gesetzliche Regelung und die behördlichen Schreiben nicht”, heißt es in dem Bericht. Und es komme immer wieder zu Missverständnissen. Bundesweit berichteten Behörden von größeren, vor allem personellen, Schwierigkeiten. Denn der Beratungs- und Betreuungsbedarf sei hoch.
Pro und Kontra
Gegner der Doppelstaatlichkeit führen an, bei der Staatsangehörigkeit könne es keine doppelte Loyalität geben. Und Kritiker der Optionspflicht meinen, junge Migranten hätten nun die “Qual der Wahl”. Nach den Erfahrungen von Araz fällt ihnen die Entscheidung aber nicht schwer, sobald sie begreifen, um was es geht. Die meisten votieren dann für den deutschen Pass.
Sachverständigenrat plädiert für Neuregelung
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, der die Politik berät, kritisiert das Optionsmodell seit langem. Manche dürften ihren doppelten Pass behalten, andere aber nicht. Zur ersten Gruppe gehören vor allem EU-Bürger, zur zweiten vor allem türkischstämmige Menschen, aber auch Migranten mit Eltern aus arabischen Ländern und Staaten der früheren Sowjetunion.
Fazit des Sachverständigenrates: “Das Optionsmodell war ein Notkompromiss mit nicht zureichend durchdachten Folgen.” Der Vorsitzende des Gremiums, Klaus Bade, plädiert dafür, die Regelung zumindest auszusetzen, den Betroffenen auf Antrag die doppelte Staatsangehörigkeit zu gewähren und eine neue Regelung zu erarbeiten.
Politische Fronten
Union und FDP vereinbarten zwar in ihrem Koalitionsvertrag, nach den ersten Erfahrungen Änderungen zu prüfen. Allerdings ist die Union gegen eine dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft. Die Stadtstaaten Berlin und Bremen scheiterten erst im Mai im Bundesrat abermals mit einem Vorstoß, optionspflichtigen Kindern den doppelten Pass zu lassen. Und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bekräftigte kürzlich, die Forderung nach einer Abschaffung der Optionspflicht habe “null Chance auf politische Umsetzung”. (dpa)

http://www.swr.de/international/de/-/id=233334/nid=233334/did=6790704/1gwlikq/index.html

“Einbürgerung allein ist keine Lösung”

22. Oktober 2010

Gifhornerinnen mit ausländischen Wurzeln berichten von Integration und deutschen Pässen
Von Daniela Wimmer
http://www.newsclick.de, Samstag, 23.10.2010

Die Integration ausländischer Mitbürger ist momentan in aller Munde. Ob im Landkreis Gifhorn etwa der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit dazu zählt, hinterfragte die Rundschau.

Momentan sind 6903 Ausländer aus 120 Staaten im Landkreis ansässig. Ein Blick auf die Statistik zeigt zunächst, dass die Zahl der Einbürgerungen gesunken ist. Sind 2006 noch 236 Personen und in den Folgejahren 165 und 137 Personen eingebürgert worden, gab es 2009 noch 82 Einbürgerungen. Bis zur Mitte dieses Jahres sind 44 Ausländer zu Deutschen geworden.

Über die Gründe kann Michael Funke, Fachbereichsleiter für Ordnung und Verkehr in der Kreisverwaltung, nur spekulieren. “Der Einbürgerungstest könnte ein Grund sein”, vermutet er. Was früher ein Einzelfall war, die Ablehnung des Antrags durch seine Behörde, wurde im vergangenen Jahr 40-mal ausgesprochen. Unterschiedliche Kriterien, die außer dem Test erfüllt seien müssen, seien dann nicht komplett.

“Überwiegend kommt es zur Anspruchseinbürgerung”, sagt Funke. Die Voraussetzungen seien klar definiert (siehe Infokasten). Wer das nicht erfülle, könne auf die Einbürgerung per Ermessensentscheid hoffen. “Dabei kommt es auf das öffentliche Interesse an”, sagt Funke. Privilegiert seien dabei Spitzensportler oder Bürger aus dem deutschsprachigen Ausland. Dahinter verberge sich beispielsweise das begründete Interesse eines Verbandes oder Unternehmens.

Lägen alle Papiere vor, dauere die Bearbeitung etwa drei Monate. Die Kosten beliefen sich für Erwachsene auf 255 Euro, Kinder zahlten 51 Euro. Ein nüchterner Behördenakt, der mit der Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft einher geht. Nur innerhalb der EU und für Kinder ist die Doppel-Staatsbürgerschaft möglich.

Ebenso gilt es den Einbürgerungstest zu bestehen. Aus einem Katalog von 310 Fragen über Deutschland und die EU sind von 33 mindestens 17 richtig zu beantworten. “Dieser Test geht vielen an die Ehre”, berichtet Methap Aydinoglu, Ausländerbeauftragte des Landkreises Gifhorn. Sie habe schließlich in diesem Land studiert und kenne sich aus. Sie frage sich, ob alle Deutschen diese Testfragen beantworten könnten.

“Viele haben mir gesagt, ich soll den deutschen Pass beantragen”, berichtet Made-Yati Langer. Die 51-jährige Indonesierin, die seit elf Jahren in Gifhorn zuhause ist, hatte sich ganz pragmatisch bei der Verwaltung über Möglichkeiten und Vorteile erkundigt. “Ich könnte wählen gehen, müsste aber bei Reisen in die Heimat ein teures Visum beantragen”, weiß sie. Sie fühle sich akzeptiert, gut integriert und pudelwohl, aber Deutsche werden möchte sie nicht. “Ich bin weder von der Hautfarbe noch von den Wurzeln eine Deutsche und werde es auch durch den Pass nicht.”

Das sieht Hülya Demir (46) aus Gifhorn ähnlich. Die gebürtige Türkin hat sich vor zehn Jahren mit Mann und drei Kindern einbürgern lassen. “Meine Kinder waren klein und ich wollte ihnen das Optimale ermöglichen”, erzählt sie in akzentfreiem Deutsch. Sie habe die Entscheidung nicht bereut, auch wenn ihr Sohn heute frage, ob es richtig war, weil er sich hin- und hergerissen fühle. Integration durch Einbürgerung allein sei für sie keine Lösung. “Durch den Pass bin ich weder besser integriert noch im Herzen zur Deutschen geworden”, sagt sie und berichtet sogar von Misstrauen seitens der Behörden: “Immer, wenn ich sage das ich Deutsche bin, wird zum Beweis der Pass verlangt.”

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2160/artid/13125647

Feierliche Einbürgerung ausländischer Mitbürger

22. Oktober 2010

Der Kreis Pinneberg

http://vol-handbuch.egotec4.de/Kreis+Pinneberg/Der+Kreis+Pinneberg-p-2451.html

Pressemitteilung vom 19.10.2010
Feierliche Einbürgerung ausländischer Mitbürger
Am kommenden Dienstag, den 26. Oktober 2010, findet die nächste Einbürgerungszeremonie im Pinneberger Kreistagssaal statt.
Über 80 Menschen werden durch die Übergabe der Einbürgerungsurkunde neue deutsche Staatsbürger. An der Zeremonie nehmen ebenfalls Vertreter der Kreispolitik und der Städte und Gemeinden teil. Die Festrede hält Heike Beukelmann, Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion.
Ich lade Sie herzlich ein zu der
Einbürgerungszeremonie
am Dienstag, den 26. Oktober 2010 um 16:30 Uhr,
Kreishaus Pinneberg (Kreistagssaal),
Eingang Am Drosteipark 19, 25421 Pinneberg
Folgender Ablauf ist geplant:
• Begrüßung durch Landrat Oliver Stolz
• feierliches Musikstück
• Festrede von Heike Beukelmann, Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion
• Übergabe der Urkunden und des Grundgesetzes durch den Landrat
• Nationalhymne

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

Süß!


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