Archiv für die Kategorie ‘verwaltung’

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

27. März 2012

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip “eine Person – ein Pass”, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Erscheinungsdatum 20.03.2012
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/03/reisepass.html

Bekenntnis zur neuen Heimat – Feier im Landratsamt im Landkreis Erding

23. Januar 2012

20.01.2012, Von Sarah Schiek

104 Menschen aus dem Landkreis Erding haben im vergangenen Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen

Im vergangenen Jahr haben 104 Menschen im Landkreis Erding die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Am Donnerstagabend wurden sie bei einer Begrüßungsfeier im Landratsamt willkommen geheißen. “Ihre Einbürgerung ist für Sie und den Landkreis ein Schritt, der es wert ist, gewürdigt zu werden”, begrüßte Landrat Martin Bayerstorfer die Neubürger aus 31 verschiedenen Nationen. Mit ihrer Einbürgerung hätten sie zum Ausdruck gebracht, dass sie gerne in Deutschland leben, sich im Landkreis zu Hause fühlen und Teil der Gesellschaft sein wollen.

Zu ihnen gehört auch Sahan Suriarchchi, der mit seiner Frau Daniela zu der Begrüßungsfeier gekommen ist. Suriarchchi stammt aus Sri Lanka, lebt seit zehn Jahren in Deutschland und fühlt sich in Bayern längst zu Hause. Neben der bayrischen Lebensart hat er hier auch seine Begeisterung für den Fußball entdeckt. “Ich bin ein großer FC-Bayern-Fan”, erzählt Sahan Suriarchchi lachend. “Es war einfach Zeit, nach zehn Jahren in Deutschland auch die Staatsbürgerschaft anzunehmen”, meint Daniela Suriarchchi.

Gemeinsam mit ihrem Mann hat sie für den Einbürgerungstest geübt, der neben einer Sprachprüfung eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung ist. Dabei müssen nicht nur Fragen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands beantwortet, sondern auch Kenntnisse über die Geschichte der Bundesrepublik nachgewiesen werden. Vor dem Test habe er Tag und Nacht gelernt, erzählt Sahan Suriarchchi. “Die Fragen sind zum Teil echt schwer”, pflichtet ihm seine Frau bei. Manche habe auch sie als Deutsche nicht gewusst. Doch die Anstrengung hat sich gelohnt: Sahan Suriarchchi hat beide Prüfungen beim ersten Versuch bestanden.

Auch Marcella Castro und ihre Tochter Valerie haben alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt. Seit vier Monaten sind sie deutsche Staatsangehörige. Die gebürtige Kolumbianerin hat ihren Mann Mike Behr in den USA, wo beide gelebt haben, kennengelernt. 2006 ist die Familie in Behrs Heimatland gekommen, ein Jahr später hat Castro die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. “Ich bin sehr glücklich, dass wir hier in Deutschland sind”, sagt Behr. “Das ist ein ganz anderer Lebenswandel.”

Als Leiterin der Sprachabteilung der Volkshochschule Erding wandte sich Eleni Lehner an die Gäste und Vertreter des Landkreises. Die gebürtige Griechin berichtete nicht nur von ihren Lehrerfahrungen aus den sogenannten Integrationskursen, sondern blickte auch auf ihre eigene Einbürgerung im Jahr 2007 zurück. “Erding ist ein Haus, in dem wir uns alle zu Hause fühlen können”, schloss sie ihren einfühlsamen Vortrag. “Lassen Sie uns daran arbeiten, es möglichst lange zu erhalten.”

Im Landkreis Erding leben derzeit Menschen aus 40 Nationen. Integration, so Landrat Bayerstorfer, sei hier kein Lippenbekenntnis, sondern gelebter Alltag. Auch weiterhin sollten die Einheimischen diesen Prozess aktiv unterstützen und den Neubürgern die Hand reichen. “Helfen Sie mit, für gegenseitigen Respekt, Anerkennung und Gleichberechtigung einzutreten.”

Artikel auf: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/feier-im-landratsamt-bekenntnis-zur-neuen-heimat-1.1263487

Einbürgerung mit Hürden – Im Ermessen dagegen

18. Oktober 2011

taz vom 16.10.2011

http://www.taz.de/Einbuergerung-mit-Huerden/!80054/

Rot-Grün hält sich wohlwollende Einbürgerungspolitik zugute. Zumindest im Falle des Angolaners Ricardo T. aber sieht es anders aus – er musste um den Pass kämpfen. von JAN ZIER

Auf einen deutschen Pass musste der Angolaner Ricardo T. trotz guter Integration lange warten  Bild:  DPA

Wenn es um Einbürgerungen in Bremen geht, klopft sich Rot-Grün derzeit gerne mal selbst auf die Schultern. “Die Bremer Ausländerbehörden schöpfen weiterhin alle Ermessensspielräume aus, um gut integrierten Kindern und Jugendlichen eine Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen”, heißt es beispielsweise in einem aktuellen Papier des Senates. An anderer Stelle schreibt die Landesregierung dieser Tage der Grünen-Fraktion: “Ermessensspielräume werden von den Behörden in Bremen und Bremerhaven zugunsten der Einbürgerungsbewerber genutzt.”

Einen anderen Schluss legt der Fall des Angolaners Ricardo T. (Name geändert) nahe. Und der sei, sagt sein Anwalt Jörg Wegner, durchaus “kein seltener Einzelfall”.

Als T. nach Deutschland kommt, ist er etwa 13, und er kommt ohne seine Eltern – ein minderjähriger, unbegleiteter Flüchtling aus Afrika. Das war vor mehr als zehn Jahren. Heute ist er 24 und ein “Vorzeigebeispiel für gelungene Integration”, wie Wegner sagt: “Er trägt dieses Land im Herzen.” Gleichwohl habe das Bremer Stadtamt ihm in der Zwischenzeit “nur Steine in den Weg gelegt”, so der Anwalt.

Sein Asylbegehren wurde einst abgelehnt, seither war T. zunächst in Bremen geduldet. Als er nach der mittleren Reife dank guter Noten sofort einen Ausbildungsplatz in der örtlichen Logistikbranche bekommt, lehnt es die Behörde erst ab, seine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Unmittelbar zu Ausbildungsbeginn wurde sie schließlich vom Gericht dazu verpflichtet. Später übernahm ihn sein Arbeitgeber, T., der laut Wegner “perfekt Deutsch” spricht, arbeitet dort bis heute in ungekündigter Stellung. Seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aber erstritt er sich zwischenzeitlich gegen den Willen der Behörde.

“Er wollte nichts anderes als Deutscher werden”, sagt Wegner. Darauf hat Anspruch, wer seit acht Jahren hier lebt, und auch die sonstigen Anforderungen erfüllt. Wer als gut integriert gilt, kann schon nach sechs Jahren eingebürgert werden, Erwachsene, die als Kinder von Deutschen adoptiert wurden, schon nach vier. Ricardo T. ist als Pflegekind fünf Jahre in einer deutschen Familie groß geworden – für ihn hätte deshalb eine analoge Regelung gelten können oder sogar müssen, sagt Wegner. Demnach hätte T. 2009 einen deutschen Pass bekommen können.

Doch das Stadtamt lehnte ein “öffentliches Interesse” daran ab. Das Stadtamt vermochte nämlich “keine besonderen Umstände” zu erkennen, die es hätten “geboten” erscheinen lassen, T. früher einzubürgern als nach sechs Jahren. Seine “besonderen Integrationsleistungen” erkannte man im Amt zwar durchaus an. Deutscher wurde er gleichwohl erst in diesem Sommer.

Die Behörde hätte ihn durchaus früher einbürgern können, wenn sie denn gewollt hätte – sagt nicht nur Wegner. Sondern auch das Verwaltungsgericht Bremen. Das habe “im Ermessen” der Behörde gelegen, schreiben die Richter, und dieses Ermessen hätte “fehlerfrei zu einem früheren Zeitpunkt” zugunsten von T. ausgenutzt werden können. Wurde es aber nicht. Entgegen aller Behauptungen, die Rot-Grün dieser Tage formuliert. “In der Praxis ist genau das Gegenteil der Fall”, sagt Wegner.

Ohnehin ist die Zahl der Einbürgerungen in Bremen rückläufig, seit Rot-Grün regiert. In der Stadt Bremen ging sie von etwa 1.500 im Jahr 2007 auf rund 1.300 im vergangenen Jahr zurück, in Bremerhaven parallel dazu von 225 auf 160. Leicht zurück gegangen ist aber auch die Zahl der Duldungen: Im Sommer 2010 waren davon noch 2.210 Menschen betroffen, zwei Jahre zuvorwaren es 2.021.

Bundesinnenminister unterzeichnet Charta der Vielfalt

6. September 2010

Am 1. September 2010 haben Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer die Charta der Vielfalt gezeichnet.

Mit der Unterzeichnung verpflichten sich das Bundesministerium des Innern und seine Geschäftsbereichsbehörden, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Die Charta existiert seit Dezember 2006 und wurde seitdem von mehr als 800 Unternehmen und Organisationen mit insgesamt über 4,6 Millionen Beschäftigten gezeichnet.

Ein besonderes Anliegen ist dem Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes: “”Nach wie vor sind zu wenig Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst tätig. Hier geht das Bundesministerium des Innern mit gutem Bespiel voran; zusammen mit seinen Geschäftsbereichsbehörden hat es vielfältige Aktivitäten entwickelt, um den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen. Die Vielfalt der Gesellschaft soll sich auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln.”"

Mit diesen auch im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans entwickelten Initiativen stellt das Bundesministerium des Innern klar, dass die öffentliche Verwaltung für Menschen mit Migrationshintergrund offensteht. So hat etwa die Bundespolizei im April dieses Jahres an einer Wiesbadener Schule den Auftakt zu einer Reihe von Aktivitäten gesetzt, durch die insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund für den Polizeivollzugsdienst gewonnen werden sollen.

Die Beauftragte der Bunderegierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, zeigte sich erfreut: “”Ich begrüße es sehr, dass der Bundesinnenminister die Charta der Vielfalt unterzeichnet hat. Er setzt damit das wichtige Zeichen, die wachsende Vielfalt in unserem Land mit mehr als 16 Millionen Migrantinnen und Migranten anzuerkennen. Zugleich werden mit der Unterzeichnung Vereinbarungen im Nationalen Integrationsplan umgesetzt. Darin ist festgehalten, dass Bund und Länder den Anteil der Migranten im öffentlichen Dienst erhöhen wollen – unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und Leistung. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung ist die verstärkte Ausbildung und Beschäftigung der Menschen aus Zuwandererfamilien eine Chance für unser Land. Mit ihren Sprachkenntnissen und kulturellen Fähigkeiten sind die Zuwanderer wichtige Brückenbauer – gerade auch im öffentlichen Dienst. Das belegen gute Erfahrungen beispielsweise in der Verwaltung, bei der Polizei und in den Schulen. Zugleich ist es wichtig, die interkulturelle Kompetenz aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu erhöhen.”"

Weitere Informationen: Internetangebot “Charta der Vielfalt”
Erscheinungsdatum
01.09.2010

BMI Meldung: Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis

6. August 2010

BMI
Meldung, Veröffentlicht am 06.08.2010
Thema: Öffentlicher Dienst und Verwaltung
BMI Meldung: Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis

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Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Nun stehen auch die Gebühren für das neue Ausweisdokument fest. Die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis – kurz: Personalausweisgebührenverordnung – weicht von dem ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab. Grund sind Änderungswünsche des Bundesrats im Bereich der Ermäßigungstatbestände, denen der Bundesinnenminister in seinem Beschluss jetzt nachkommt. Die Länderkammer hatte bei ihrer Sitzung vom 9. Juli 2010 dem Entwurf des Bundesinnenministers zwar grundsätzlich zugestimmt, aber noch Änderungen erbeten.

Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Nun stehen auch die Gebühren für das neue Ausweisdokument fest. Die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis – kurz: Personalausweisgebührenverordnung – weicht von dem ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab. Grund sind Änderungswünsche des Bundesrats im Bereich der Ermäßigungstatbestände, denen der Bundesinnenminister in seinem Beschluss jetzt nachkommt. Die Länderkammer hatte bei ihrer Sitzung vom 9. Juli 2010 dem Entwurf des Bundesinnenministers zwar grundsätzlich zugestimmt, aber noch Änderungen erbeten.

Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch die Einwände des Bundesrats folgende Änderungen: Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreieung für diese Zielgruppe. Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine in der Verordnung festgesetzte Befreiung bzw. Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet. Die Gebühr für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und das Entsperren der Online-Ausweisfunktion beträgt nun für alle Bürgerinnen und Bürger 6 Euro.

Die Entscheidung des Bundesrats ist vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Länder und Gemeinden zu sehen. Die Länderkammer mit der Aufnahme einer Evaluierungsklausel noch eine weitere Änderung bewirkt: Zwei Jahre nach Einführung des neuen Personalausweises soll der Verwaltungskostenanteil der Personalausweisgebühr von 6 Euro unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände erneut ausgewertet werden.

Die Änderungswünsche des Bundesrates bedeuten eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Mit Blick auf die Gemeindehaushalte ist der Beschluss des Bundesrats jedoch nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat der Bundesinnenminister den Änderungswünschen der Länderkammer zugestimmt. Oberstes Ziel ist es, ein sicheres und dauerhaft funktionsfähiges Dokument kostendeckend zu produzieren und auszugeben. Auch mit den geänderten Gebührentatbeständen bewegt sich der neue Personalausweis weiter im Mittelfeld bei den Kosten für vergleichbare Dokumente in anderen europäischen Staaten. Nach Ausstellung ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat 6 Jahre (antragstellende Personen bis 24 Jahre) bzw. 10 Jahre (antragstellenende Person über 24 Jahre) gültig.

Die Gebührenverordnung wird zum 1. November 2010 in Kraft treten.

Die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis ab dem 1. November 2010 stellen sich nun wie folgt dar:
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter
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